V-Mann Thomas S.: Bundesanwaltschaft widerspricht Henkels Darstellung
Innensenator Henkel gerät zunehmend in Bedrängnis: Nun widerspricht die Bundesanwaltschaft seiner Darstellung vor dem Innenausschuss. Henkel hatte gesagt, Informationen auf deren Wunsch nicht weitergegeben zu haben. Solche Absprachen habe es nicht gegeben, heißt es von dort.
Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU) drohen neue Probleme. Die Bundesanwaltschaft wies am Dienstagabend seine Darstellung zurück, wonach die Ermittlungsbehörde ihn gebeten habe, Berliner Erkenntnisse über einen Informanten mit möglichen Verbindungen zum NSU-Terrortrio zunächst nicht weiterzugeben.
„Absprachen über Zeitpunkt und Form der Übermittlung der Erkenntnisse an den NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurden nicht getroffen“, teilte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Marcus Köhler, mit. „Alle Beteiligten waren sich über die Sensibilität der Informationen für die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft bewusst.“
Henkel hatte am Dienstag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gesagt, der Generalbundesanwalt habe darum gebeten, die Informationen bis auf weiteres nicht weiterzugeben. Er wollte damit die späten Information des NSU-Untersuchungsausschusses über Hinweise des Berliner V-Mannes Thomas S. auf das NSU-Terrortrio rechtfertigen. Seit Tagen steht Henkel deshalb in der Kritik - und sie wird immer lauter. (dpa)