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Die AfD in Brandenburg will am Wochenende ihren Parteitag abhalten.
© Monika Skolimowska/dpa
Update

Eilantrag abgelehnt: Brandenburgs AfD muss Parteitag auf 500 Leute begrenzen

Die AfD in Brandenburg will am Wochenende in Frankfurt/Oder ihre Bundestagskandidaten aufstellen. Das Verwaltungsgericht hat die Teilnehmerzahl begrenzt.

Brandenburgs AfD ist mit dem Versuch gescheitert, mehr Teilnehmer für ihren Parteitag in Frankfurt/Oder zuzulassen, als die Stadt genehmigt hatte. Das Verwaltungsgericht wies am Freitag einen Eilantrag ab, mit dem die Partei erzwingen wollte, am Wochenende 700 Leute in die Brandenburg-Halle einlassen zu dürfen.

Nun muss die AfD ihr Treffen auf 500 zeitgleich anwesende Teilnehmer begrenzen - so wie es die Stadtverwaltung angeordnet hatte. Die Partei will am Samstag und Sonntag in Frankfurt/Oder ihre Bundestagskandidaten aufstellen.

Die Abwägungen der Verwaltung seien nicht zu beanstanden, befand das Gericht. Unter Berücksichtigung der räumlichen Verhältnisse in der Brandenburg-Halle sei eine Ausnahmegenehmigung "aus epidemiologischen Gründen" nicht vertretbar. Infektionsschutz und Mindestabstand seien mit mehr als 500 Anwesenden nicht zu gewährleisten.

Die Entscheidung ist aber noch nicht endgültig: Die AfD hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einzulegen. "Laut Gerichtsbeschluss dürfen insgesamt 500 Menschen an der Mitgliederversammlung teilnehmen", erklärte der Landesverband. "Sollte diese Zahl überschritten werden, genießen stimmberechtigte Parteimitglieder Vorrang."

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Gegebenenfalls müssten Akkreditierungen wieder entzogen werden, hieß es weiter. Die Partei empfahl zugleich, den Parteitag im Livestream zu verfolgen. (Tsp)

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