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Nicht nur der Eröffnungstermin des neuen Großflughafens ist unklar, auch die Regelung der Nachtflüge.
© dpa

Ausweitung des Nachtflugverbots: Brandenburg kündigt BER-Konsens auf

Der Potsdamer Landtag ist für ein erweitertes Nachtflugverbot und nimmt das Volksbegehren mit großer Mehrheit an – Berlins Regierender Bürgermeister Wowereit sieht aber keinen Handlungsspielraum.

Der brandenburgische Landtag hat am Mittwoch mit großer Mehrheit das Volksbegehren für ein striktes Nachtflugverbot am Flughafen BER angenommen. Nicht nur die rot-rote Koalition, sondern auch die Grünen-Fraktion, drei Abgeordnete der CDU und ein Parlamentarier der FDP stimmten dem Ansinnen nach einem strikten Flugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu. Das Land Brandenburg will nun mit den beiden anderen Gesellschaftern des Flughafens, dem Bund und Berlin, über seine Position zum Nachtflugverbot verhandeln.

„Die Gespräche werden schwierig, aber ich nehme den Auftrag mit ganzer Kraft an“, sagte Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) in seiner Rede vor dem Landtag. Dagegen erneuerte Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) seine Kritik. Brandenburg gebe mit dem Parlamentsbeschluss „die von allen drei Gesellschaftern gemeinsam erarbeitete, beschlossene und rechtlich ausgefochtene Position auf“, kritisierte er. Es gebe aber eine eindeutige Rechtslage, die durch den Beschluss des Landtags in Potsdam nicht infrage gestellt werde, sagte Wowereit im Gespräch mit dem Tagesspiegel.

Der Regierende Bürgermeister geht auch nicht davon aus, dass sich der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft noch einmal mit dem Nachtflugverbot befassen wird. „Es gibt dafür keinen Handlungsspielraum.“ Als Aufsichtsratsvorsitzender könne der brandenburgische Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) dort keine neue Position zum Nachtflug vertreten, „weil er in dieser Rolle nicht gegen die Interessen der Gesellschaft agieren kann“.

Der amtierende Flughafenchef Horst Amann bezeichnete Flüge vor allem in der Zeit von 22 Uhr bis 0 Uhr als „exorbitant wichtig“ für den Hauptstadtflughafen. Die Flughafengesellschaft werde auf keinen Fall einen Antrag stellen, die geltende Regelung zu ändern, die das Nachtflugverbot auf die Zeit zwischen 0 Uhr und 5 Uhr beschränkt. Die „Randzeiten“ davor und danach seien „ein Muss“, wenn der Flughafen auch seine Aufgabe bei der Daseinsvorsorge erfüllen solle, sagte Amann am Mittwoch in Berlin.

Man werde aber versuchen, den Lärm durch besondere An- und Abflugverfahren zu verringern, kündigte Amann an. Dies sei inzwischen gängige Praxis. Schwerer sei es dagegen, eine Nutzung für die beiden Start- und Landebahnen starr vorzuschreiben.

Den Forderungen nach einem Rücktritt Platzecks als Aufsichtsratschef wegen dessen Haltung zu den Nachtflügen schließt sich Wowereit nicht an. „Mir geht es allein um die Sache, Matthias Platzeck bleibt mein politischer Freund.“ Er halte es auch für undenkbar, dass sich das Land Brandenburg vom gemeinsamen Flughafenprojekt verabschieden wolle, sagte der Regierende Bürgermeister. Dasselbe gelte für den Bund. Trotzdem sei es nicht hilfreich, „ein solches Fass aufzumachen in der komplizierten Lage, in der sich der Flughafen befindet“.

Die geltende Rechtslage sieht für den BER ein striktes Flugverbot lediglich zwischen 0 Uhr bis 5 Uhr vor. In den Randzeiten 22 bis 24 Uhr und 5 bis 6 Uhr darf mit Ausnahmegenehmigungen geflogen werden. Gegen diese Regelung richtet sich das Volksbegehren in Brandenburg, das vom Potsdamer Landtag übernommen wurde.

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