Landgericht Potsdam: Brandanschlag auf Asylunterkunft: Ex-NPD-Mann bleibt in Haft
Die Verteidigung des Brandenburger Neonazis, Maik Schneider, hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Potsdamer Gericht lehnt eine Entlassung aus der U-Haft aber ab.
Der Brandenburger Neonazi Maik Schneider, der sich wegen eines Brandanschlags auf eine geplante Asylunterkunft in Nauen (Havelland) derzeit erneut vor Gericht verantworten muss, bleibt vorerst hinter Gittern. Das entschied das Landgericht Potsdam am Montag. Im Revisionsprozess um den Brandanschlag im Sommer 2015 hatte die Verteidigung vergangenen Mittwoch Haftbeschwerde eingelegt. Der Haftbefehl sei aufzuheben und der frühere NPD-Politiker sofort aus der Untersuchungshaft zu entlassen, hieß es in der Beschwerde des Potsdamer Pflichtverteidigers Sven-Oliver Milke. Mit der Beschwerde rüge er die lange Dauer des Verfahrens, erklärte Milke.
Sein Mandat sitze seit März 2016 in Haft. Für das Revisionsverfahren, das im Oktober begann, hatte das Gericht kürzlich Termine bis Mitte März angesetzt. Die 5. Strafkammer habe die Haftbeschwerden für unbegründet erachtet und sie dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt, teilte das Landgericht nun am Montagnachmittag mit.
Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil aufgehoben
Schneider war wegen des Brandanschlags und weiterer Straftaten bereits im Februar 2017 zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung der Staatsschutzkammer hatten der 31-Jährige und sein gleichaltriger Komplize die geplante Flüchtlingsunterkunft gemeinsam vorsätzlich niedergebrannt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil allerdings aufgehoben, weil das Landgericht einen Befangenheitsantrag Schneiders gegen einen Schöffen zu Unrecht abgelehnt habe.
Anwalt Milke hatte zuvor mit einer ähnlichen Beschwerde Erfolg und eine Freilassung aus der U-Haft wegen zu langer Verfahrensdauer erzwungen. Jener Mandant war im Februar vom Landgericht Potsdam wegen Mordes an seiner Ehefrau zu zehn Jahren Haft verurteilt worden, allerdings noch nicht rechtskräftig. Vor zehn Tagen kam er nach einem Jahr und neun Monaten in Haft auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht nannte eine unverhältnismäßig lange Verfahrensdauer als Grund.
Marion Kaufmann