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Das Berliner Landgericht in der Littenstraße im Bezirk Mitte
© picture alliance / dpa

Schadensersatz vom Maritim Hotel: Blitzeis-Opfer fordert 37 Millionen für Beinbruch

Oliver S. ist bei Glatteis vor dem Maritim Hotel in Berlin gestürzt und hat sich das Bein gebrochen. Weil er einen Termin nicht wahrnehmen konnte, fordert er nun 37 Millionen Euro Schadensersatz. Ein Besuch beim seltsamsten Prozess des Jahres

Der Fall könnte Rechtsgeschichte schreiben. Ob allerdings als maßgeblicher Schritt oder riesiger Schuss in den Ofen – das ist auch nach der Fortsetzung der Beweisaufnahme vor der 10. Zivilkammer des Berliner Landgerichts am Freitag nicht abzusehen.

Kläger ist der 57-jährige Berliner Rechtsanwalt Oliver S., der sich überwiegend mit Immobilienfinanzierungen befasst und am Abend des 20. Januar 2014 unterwegs ins Maritim-Hotel in Tiergarten war. Es gab Blitzeis in der ganzen Stadt, die Feuerwehr verhängte den Ausnahmezustand, und S. schlug vor dem Hotel hin. Die Folge: Oberschenkelbruch mit Riss der Aorta, mehrere Operationen.

S. fordert 37 Millionen Euro

Dafür möchte S., was normale Rechtspraxis wäre, im laufenden Prozess vom Hotel zunächst 10.000 Euro Schmerzensgeld haben. Doch das ist nur der Anfang, denn in Wirklichkeit geht es ihm um eine andere Summe: 37 Millionen Euro. Denn durch den Unfall habe er einen Geschäftstermin in Südostasien nicht wahrnehmen können, bei dem eine Finanzierung in Höhe von 350 Millionen Euro besiegelt werden sollte. Dadurch seien besonders günstige Konditionen verfallen – und ihm damit die Millionen entgangen.

S., promovierter Jurist, Halbglatze, schwarz gerandete Brille, teurer Anzug, schildert an diesem Vormittag noch einmal den Ablauf des Unfalls. Er sei auf trockenen und eisfreien Straßen zum Hotel gefahren, um einen Geschäftspartner zu treffen, habe das Auto verlassen und sei nach zwei Schritten auf dem Gehweg an der Sigismundstraße ausgerutscht.

Ort des Unfalls ist unklar

Das Gericht steht nun vor mehreren Problemen. Schon der Ort des Unfalls – wenn er denn überhaupt so stattgefunden hat – ist offenbar präzise kaum zu bestimmen. Denn das Opfer selbst war nach seinen Aussagen teilweise ohne Bewusstsein, unmittelbare Zeugen gibt es nicht. Und jene Zeugen, die danach hinzukamen, können sich nicht exakt erinnern: War es der Gehweg? Der Gehwegrand?

Das Gericht befragt den Feuerwehr-Sanitäter, der das Opfer versorgte, doch der weiß es angesichts der extremen Einsatzlage an diesem Tag nicht mehr genau, und sein Protokoll bestimmt den Ort nicht exakt. Und auch die Hotelangestellte kam erst hinzu, als der Verunglückte schon im Rettungswagen war.

Ergebnis kommt am 16. Juli

Der Ort aber kann entscheidend sein für die weiteren Fragen: ob nämlich das Hotel genau dort zur Verkehrssicherung überhaupt verpflichtet war und ob diese Pflicht auch während des flächendeckenden Blitzeisregens bestand.

Der Vorsitzende Richter stellte danach selbst die Frage in den Raum, ob das Verfahren entscheidungsreif sei – das wäre gleichbedeutend mit der Abweisung der Klage. Falls aber nicht, steht der Kammer eine weitere hoch komplizierte Beweisaufnahme bevor. Verkündet wird das Ergebnis am 16. Juli.

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