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Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD).
© Wolfgang Kumm/dpa

Schulöffnungen in Berlin: Bildungssenatorin kündigt Wechselunterricht für Klassen 7 bis 9 vor Ostern an

Kehren die Siebt- bis Neuntklässler bald in die Schulen zurück? Nach einer Gerichtsentscheidung mehren sich die Fürsprecher.

Nach dem Gerichtsbeschluss zur Rückkehr einer Siebtklässlerin und eines Neuntklässlers in ihre Schulen wird eine Teilöffnung für die Jahrgänge 7 bis 9 noch vor Ostern wahrscheinlicher: „Die Idee ist, dass diese Schülerinnen und Schüler vor Ostern zumindest noch einmal Präsenztermine haben, einen unmittelbaren Kontakt zu ihrer Lehrkraft erleben und mal wieder ihre Schule von innen sehen,“ sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) dem Tagesspiegel am Donnerstag. Sie werde das Thema in die nächste Senatssitzung einbringen.

„Das Gerichtsurteil bestätigt diejenigen von uns, die sich für eine Rückkehr zum Teilungsunterricht für alle einsetzen“, betonte auch die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Maja Lasic. Jede Alterskohorte habe andere Bedürfnisse, sie alle seien aber „gleich wichtig“. Das gelte auch für die Neuntklässler, die kurz vor der Berufsbildungsreife stünden, nannte Lasic ein Beispiel. 

Die Spitzenkandidatin der Berliner Grünen, Bettina Jarasch, plädierte sogar für eine „sofortige Umsetzung“ der Gerichtsentscheidung. Ähnlich äußerte sich die Co-Vorsitzende der Grünen-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Silke Gebel.

Vor Bekanntwerden des Beschlusses hatte schon SPD-Spitzenfrau Franziska Giffey angekündigt, mit Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (beide SPD) voraussichtlich am Freitag über eine Rückkehr aller Klassen noch im März in den Präsenzunterricht sprechen zu wollen. Von Gewerkschaftsseite wurde hingegen wegen der gestiegenen Infektionswerte vor weiteren Öffnungen gewarnt.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Mittwoch zwei Familien Recht gegeben, die die Rückkehr ihrer Kinder in den Präsenzunterricht verlangt hatten: „Die Kammer hat gesagt, die Schüler müssen genauso behandelt werden wie die Abschlussklassen“, erläuterte ein Gerichtssprecher am Donnerstag. In dem konkreten Fall gelte bis 16. März, dass die Schulen im Einvernehmen mit der Schulaufsicht eine Einzelfallentscheidung zu treffen haben, ob Wechselunterricht angeboten wird.

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Geklagt hatten zwei Gymnasiasten aus der 7. und 9. Klasse, die zurzeit keinen Unterricht in der Schule haben. „Der Beschluss hat nur Geltung für die Beteiligten“, erklärte der Sprecher. „Und die Beteiligten waren die einzelnen Schüler.“ Das könne im Ergebnis dazu führen, dass die Schule Präsenzunterricht im Wechselmodell für den einzelnen Schüler anbiete, wobei es „bei lebensnaher Betrachtung“ dann wohl so sein werde, dass die Schule eine Entscheidung für die ganze Jahrgangsstufe treffe. 

Der Vater der zwölfjährigen Siebtklässlerin sagte dem Tagesspiegel am Donnerstag, der Gerichtsbeschluss habe eine „historische Dimension“. Bundesweit sei es das erste Mal, dass Eltern bei einer Klage gegen die Schulschließung Recht bekommen hätten. Die Familie sei „froh, dass der Rechtsstaat funktioniert und das Gericht eine unabhängige Entscheidung getroffen hat und sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung bezogen hat“.

Weitere Eltern hatten Abkehr von Wechselmodell gefordert

Fünf Eltern von Grundschulkindern hatten außerdem stellvertretend für ihre Kinder per Eilantrag eine Abkehr vom Wechselmodell gefordert. Diesem gab das Gericht allerdings nicht statt. Angesichts des Infektionsgeschehens seien die Einschränkungen derzeit noch verhältnismäßig, befand das Gericht.

Viviane W., die Mutter einer der Grundschülerinnen, die derzeit im Wechselmodell unterrichtet wird, sagte, die sehe den Beschluss als „Teilerfolg“: „Wir haben jetzt den ersten Stein ins Rollen gebracht und hoffen, dass vielleicht noch andere Eltern nachziehen oder der Senat von seiner bisherigen Haltung abweicht, um mehr Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen“, damit wieder Chancengerechtigkeit bestehe.

Bisher gibt es nur für Grundschulkinder Präsenzunterricht

Bisher gibt es eine Rückkehr in die Klassenräume nur für Grundschüler der Stufen 1 bis 6. Kommende Woche ziehen die Abschlussklassen nach. Die Jahrgänge 7 bis 9 sind noch nicht an der Reihe. Die Bildungsverwaltung hatte als Gründe angeführt, dass einerseits für Kinder zwischen sechs und zehn Jahren die Ansteckungsgefahr geringer sei und andererseits die höheren Jahrgänge abschlussrelevant seien. Beides treffe auf die Klassen 7 bis 9 nicht zu.

Diese Argumentation fand das Gericht nicht schlüssig. Denn mit den Jahrgängen 5, 6 und 11 stehe der Präsenzunterricht nach dem Wechselmodell, also mit halbierten Klassen, auch Jahrgängen offen, die weder zur Gruppe der weniger gefährdeten Kinder, noch zu den abschlussrelevanten Klassen gehörten. Ihnen gegenüber dürften die Jahrgänge 7 bis 9 nicht schlechter gestellt werden. Das schulisch angeleitete Lernen zu Hause sei kein gleichwertiger Ersatz für Präsenz.

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Eigentlich hatten die beiden Schüler eine Vollbeschulung beantragt, einer der Anträge richtete sich auch gegen das Tragen von Masken während des Unterrichts; damit unterlagen sie jedoch. Das Gericht beurteilte diese Einschränkungen angesichts des Infektionsgeschehens derzeit noch als verhältnismäßig. 

Verschiedene Reaktionen aus den Schulen und ein Coronafall

Von Schulleitungen kommen unterschiedliche Signale. So warnte Ralf Treptow vom Verband der Oberstudiendirektoren vor der Rückkehr der Siebt- bis Neuntklässler, weil dann das Risiko größer werde, dass Teile eines Abiturjahrgangs wegen eines Infektionsfalls in Quarantäne gehen müssten. 

Hingegen meinte Sven Zimmerschied vom Sekundarschulleiterverband, es sei wichtig, allen Schülern zumindest ein „Wiedersehensangebot“ zu machen. Vielen Schulen sei es möglich, die Siebt- bis Neuntklässler räumlich von den Abiturienten zu trennen.

An Zimmerschieds Charlottenburger Friedensburg-Sekundarschule wurde am Dienstag ein Lehrer positiv auf Corona getestet. Der betreffende Pädagoge habe sofort in einem der dafür benannten Zentren einen PCR-Test machen können, der den Positivbefund bestätigt habe. Es war seit dem Lockdown vom Dezember der erste Corona-Fall an der Schule.

Verband verweist auf gestiegene Infektionszahlen junger Kinder

Der Bundesverband Bildung und Erziehung (VBE) warnte vor weiteren Öffnungen und verwies auf neue Zahlen des Robert Koch-Instituts. Die Aussagen über die Entwicklung des Infektionsgeschehens bei jüngeren Schüler:innen seien "alarmierend“,sagte der Bundesvorsitzende Udo Beckmann. DieAltersgruppenverteilung bei den Neuinfektionen, die das RKI veröffentlicht habe, zeige innerhalb von drei Wochen eine Verdoppelung der Zahlen in der Gruppe der 5- bis 9-Jährigen.

Die Vermutung, dass dies mit den vor drei Wochen begonnenen Schulöffnungen in unmittelbarem Zusammenhang stehe, liege nahe.

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