Hundeverbot am Schlachtensee: "Weiteren Klagen sehe ich gelassen entgegen"
Das Hundeverbot am Schlachtensee war und ist nach wie vor ein Thema, über das in Zehlendorf und in anderen Stadtteilen Berlins diskutiert wird. Die folgende Mitteilung des Bezirksamtes fasst den Sachstand zusammen. Wir dokumentieren ihn hier.
"Neue Bade-Erfahrungen an Schlachtensee und Krumme Lanke: Wie haben die Besucher die neue Situation seit 15.05.2015 empfunden? Hierzu bitten die verantwortlichen Behörden hier um gezieltes Feedback.
Einige Strandbereiche werden jetzt für die nächste Badesaison vorbereitet. Dort befinden sich viele scharfkantige, große Steine. Sie waren eingebaut worden, weil Bänke, Uferbereiche und Stützmauern durch grabende Hunde gefährdet waren. Sie werden nun teils ausgegraben und teils wieder übersandet.
In diesem Jahr haben sich Bürgerinnen und Bürger für und gegen die Neuregelung ausgesprochen. Neu hat sich eine Initiative gebildet, die weniger Hunde an Badestellen und in Parks befürwortet. Daneben sind drei Initiativen bekannt, die gegen die Neuregelung aktiv sind: www.berliner-schnauze.com, www.hundeamschlachtensee.berlin undwww.berlinerschnauzen.de zusammen mit der Erna-Graf-Stiftung.
Bereits seit Januar 2015 kann gegen die Neuregelung geklagt werden. Nach dem Scheitern eines Eilantrages am 15.7.15 wurde eine erste Klage gegen die Einbeziehung der Uferwege in die Badestellen erhoben (VG 23 K 359.15). Eine Verhandlung ist am 15.12.15 beim Verwaltungsgericht vorgesehen. In der Presse sind weitere Klagen für den 15.11.15 angekündigt. Ein Bürgerbegehren ist in die Wege geleitet.
Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto teilt mit: „Ich begrüße das bevorstehende Bürgerbegehren. So kann geklärt werden, was die Bürgerinnen und Bürger im Bezirk mehrheitlich wollen. Weiteren Klagen vor den Gerichten sehe ich gelassen entgegen. So können Zweifel an der Rechtslage ausgeräumt werden. Wer den Rechtsstaat für sich nutzt, sollte auch die Gesetze beachten: Hunde dürfen an Kinderspielplätzen, Badestellen und Liegewiesen nicht mitgeführt werden. In Grünanlagen und im Wald (außer Hundeauslaufgebiete) sind sie an der Leine zu führen. Im restlichen Stadtgebiet sind Hunde im Wesentlichen frei“.
Nachstehend weitere Informationen, die in den Medien bislang wenig gestreut wurden:
Zur Rechtsgrundlage an Schlachtensee und Krumme Lanke: Mit der Kennzeichnung und Markierung der landseitigen Grenzen der Badestellen greift seit 15.05.2015 der § 2 Berliner Hundegesetz. Seitdem dürfen dort Hunde nicht mehr mitgeführt werden. Dazu ist kein gesondertes “Hundeverbot” erforderlich, über das die Presse gelegentlich berichtete.
Nicht jeder Badegast fühlt sich durch Hunde gestört. Warum muss denn eine strenge Regelung sein? Badegäste und Hundehalter könnten doch friedlich und verständnisvoll miteinander umgehen.
In der Tat gab es auch bisher rücksichtsvolle Hundehalterinnen und -halter. Dazu wurde bereits 1990 über Rücksichtnahme an Badestellen im Hundeauslaufgebiet informiert. Auch in den letzten Jahren waren an den Eingängen zu den Hundeauslaufgebieten Schilder aufgestellt u.a. mit „In der warmen Jahreszeit sollten Hunde an von Menschen genutzten Badestellen nicht frei laufen und schwimmen.“ Diese Appelle wurden zu wenig beachtet und so die Badegäste vertrieben. Dem soll mit der neuen, klaren Regelung entgegen gewirkt werden.
Wie wäre ein Kompromiss mit den Hundehaltern möglich?
Den beteiligten Verwaltungen war das Bedürfnis der Hundehalter bekannt, so viel wie möglich den Hund frei laufen zu lassen und dabei weiterhin die großen Seen im Grunewald zu nutzen. Im Ergebnis der Abwägung der verschiedenen Erholungswünsche wurden 96 % des Hundeauslaufgebiets Grunewald erhalten, ein attraktiver Rundweg mit Hund ist weiter möglich und die Ufer in Hundeauslaufgebieten u.a. des Grunewaldsees bleiben den Hunden erhalten.
Schafft die Neuregelung nicht Unfrieden zwischen den verschiedenen Besuchern?
Nein, im Gegenteil. Klare Grenzen schaffen Frieden selbst wenn nicht jeder sogleich einverstanden ist.
Werden Hundebesitzer ausgegrenzt und diskriminiert?
Nein. Jede Hundebesitzerin und jeder Hundebesitzer ist weiterhin an den Seen willkommen. Nur für die Hunde gilt – wie in der Philharmonie, beim Fleischer und einigen anderen Orten – “Wir müssen leider draußen bleiben”.
Untersuchungen der Badegewässerqualität zeigen, dass diese fast immer hervorragend war. Wie kann dann eine gesundheitliche Gefährdung bestehen?
Nach den EU-Vorgaben werden im tiefen Wasser nur wenige Hygiene-Parameter untersucht. Zur Vermeidung zusätzlicher Risiken im Flachwasserbereich ist eine entsprechende Hygiene im Uferrandstreifen zu berücksichtigen. Durch Hundekot am Ufer können Menschen mit Krankheitserregern Kontakt haben, die bereits in sehr geringen Konzentrationen eine Infektion auslösen können. Diese Gefährdungen werden durch die vorgeschriebenen Untersuchungen im tiefen Wasser nicht angezeigt. Diese und weitere Informationen finden sich hier."
Dieser Text stammt von der Pressestelle des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf. Die Redaktion hat ihn nicht bearbeitet. Da aus dem Bezirksamt schon die Kritik geäußert wurde, dass die Medien über Sachinformationen nicht berichten würden, veröffentlichen wir diese Pressemitteilung. Jeder kann sich ein eigenen Bild machen. Sollten die einzelnen, auch im Text angesprochenen Bürgerinitiativen dazu einen eigenen Beitrag verfassen wollen, sind sie herzlich eingeladen.
Folgen Sie der Redaktion Zehlendorf auch auf Twitter.