Hundeverbot am Berliner Schlachtensee: Polizei erlaubt, was untersagt ist
Hunde am Schlachtensee sind seit dem 15. Mai generell verboten, aber nun hat die Polizeibehörde eine Demonstration am See erlaubt, bei der auch Hunde mitgehen sollen. Der Antragsteller der Demo sieht darin den Beweis, dass das umstrittene Verbot rechtswidrig sei.
Lothar Neuhoff war irritiert und amüsiert zugleich, als der Sachbearbeiter der Berliner Polizeibehörde ihm sagte: „Am Schlachtensee gilt doch das Hundeverbot. Das habe ich in der Zeitung gelesen.“ Und deshalb, meinte der Behördenangestellte, dürfe Neuhoff auf seine angemeldete Demonstration gegen das Hundeverbot am kommenden Dienstag natürlich auch keine Hunde mitnehmen.
Klare Sache, oder?
Aber Neuhoff, selbst Jurist und Anwohner am See, fragte nach; wollte wissen, wo das nun gesetzeskonform stehen würde. Da stutzte der Mann, denn wenn er dem Anmelder das Mitbringen von Hunden untersagen wollte, musste er dafür auch eine Rechtsgrundlage haben. Der Mitarbeiter des Polizeipräsidenten recherchierte nach Aussage von Neuhoff eine Woche, dann rief er wieder an und teilte mit: „Viel Spaß mit den Hunden!“
Der Stadtrat lässt das Ordnungsamt nicht Streife laufen
Neuhoff sieht die Genehmigung als Beweis dafür, dass das generelle Hundeverbot, das der Bezirk Steglitz-Zehlendorf ab dem 15. Mai erteilt hatte, „offenkundig rechtswidrig“ sei. Er sagt: „Das wird durch das Verhalten der Behörden deutlich. Das Ordnungsamt weigert sich, Bußgelder zu erlassen. Der Polizeipräsident erlaubt Hunde am See. Nur die Grünen-Stadträtin Christa Markl-Vieto glaubt über Recht und Gesetz zu stehen. Hundegegner fühlen sich davon ermutigt, verbal und tätlich anzugreifen. Das sogar auf Abschnitten, die nicht vom Verbot betroffen sind.“
Neuhoff, zu dessen Familie nicht nur ein Hund, sondern vier Kinder gehören, ist kein Querulant – er möchte nur eine gesetzeskonforme Lösung. Ein friedliches Miteinander von Joggern, Radfahrern, Spaziergängern, Familien, Hundehaltern liege ihm, sagt er, „auch am Herzen“. Er könne sogar verstehen, wenn die Politik ein Erholungsgebiet schaffen möchte, in dem Hunde nicht erlaubt seien. Aber dann müssten klare rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Das Berliner Verwaltungsgericht wird wohl noch vor der Sommerpause in einem Eilverfahren darüber befinden, ob das Hundeverbot besteht und ob es zurecht besteht. Bis dahin darf weiter gestritten werden. Der zuständige SPD-Stadtrat für das Ordnungsamt im Bezirk, der das Hundeverbot der schwarz-grünen Zählgemeinschaft skeptisch betrachtet, hat übrigens eine eigene, sehr einfache Lösung gefunden: Er hat Anweisung erteilt, an den Seen nicht Streife zu laufen.
Der Text erscheint auf dem Tagesspiegel-Zehlendorf, dem digitalen Debatten- und Stadtteilportal aus dem Berliner Südwesten.
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