Verfahren vor dem Verwaltungsgericht: Hauptmann-Schule bleibt womöglich noch monatelang besetzt
Das Verfahren um die Räumung der Gerhart-Hauptmann-Schule könnte sich noch bis zu acht Monate hinziehen. Die Unterstützer der Flüchtlinge zeigen sich erleichtert.
Nachdem das Verwaltungsgericht am Freitag beschlossen hat, dass die Gerhart-Hauptmann-Schule bis auf Weiteres nicht geräumt werden darf, sind die Unterstützer der Flüchtlinge erleichtert: „Der Druck war in den vergangenen Wochen auf uns und die Geflüchteten enorm hoch“, sagt einer aus der Gruppe am Infotelefon.
Im Zwischenbeschluss erkennt das Gericht an, dass einer der Flüchtlinge ein Nutzungsrecht an der Schule haben könnte, zumindest an den Räumen im 3. Stock. Dieses mögliche Recht gründet auf der Vereinbarung zwischen Flüchtlingen und Bezirk vom Juli, gemeinsam mit den Hausausweisen, mit denen die Flüchtlinge die Schule betreten und verlassen. Das zu erwartende Urteil habe Signalwirkung für alle 45 Flüchtlinge in der Schule, erklärt die Anwältin und Grünen-Abgeordnete Canan Bayram.
Am Mittwoch steht eine Anhörung vor dem Gericht an. Der Bezirk könnte entweder das grundsätzliche Recht der Flüchtlinge, aufgrund der Vereinbarung in der Schule zu leben, anerkennen und erklären, wie sie dieses Recht verloren haben, oder er bestreitet den Anspruch der Flüchtlinge. Beide Strategien sind riskant. So enthält die Einigung zwischen Flüchtlingen und Bezirk keinen Hinweis auf ein Auszugsdatum oder eine Bedingung, unter der sie bleiben können.
Möglich wäre auch, dass die Richter einstweiligen Rechtsschutz für alle Flüchtlinge verfügen, bis das laufende Verfahren in der Hauptsache entschieden ist – dann wäre mit einer Dauer von sechs bis acht Monaten zu rechnen.
Erst am Dienstag hatte das Gericht einem anderen Flüchtling recht gegeben, der gegen den vom Senat verfügten Umzug nach Bayern geklagt hatte. Ein weiterer hatte am Donnerstag erfolgreich vor dem Sozialgericht gegen den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geklagt, der ihm nun eine Unterkunft stellen und Leistungen zum Lebensunterhalt zahlen muss.