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Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geht gegen Ferienwohnungen in Milieuschutzgebieten vor.
© dpa

Milieuschutz im Bezirk: Friedrichshain-Kreuzberg untersagt Ferienwohnung im Bergmannkiez

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geht jetzt verstärkt gegen Ferienwohnungen vor. Erstmalig hat er jetzt untersagt, eine Wohnung in einem Milieuschutzgebiet als Ferienwohnung zu vermieten.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat jetzt zum ersten Mal untersagt, eine Wohnung in einem Milieuschutzgebiet als Ferienwohnung zu vermieten. Dabei handelt es sich um eine Eineinhalb-Zimmer-Wohnung in der Riemannstraße im angesagten Bergmannkiez. Die nicht in Berlin lebende Eigentümerin vermietete die 46 Quadratmeter große Wohnung seit 2009 an Touristen. Im März habe sie beim Bezirksamt beantragt, dies auch weiterhin zu dürfen. Das Bezirksamt lehnte dieses ab. Auch ein Widerspruch blieb ohne Erfolg für die Eigentümerin.

Milieuschutzgebiete sind Wohnviertel, die in der Regel unter besonderem Druck stehen. Durch eine Milieuschutzverordnung sollen beispielsweise Luxussanierungen und drastisch steigende Mietpreise verhindert werden. In Kreuzberg gibt es laut Aussage von Baustadtrat Hans Panhoff (Grüne) sieben dieser Quartiere. Politisches Ziel sei, bezahlbaren Wohnraum zu gewährleisten, indem man eine gute soziale Mischung in den Wohngebieten erhält. „Diese Mischung ist gefährdet, wenn immer mehr Wohnungen als Ferienwohnungen zweckentfremdet werden“, sagte Panhoff.

Seit Anfang des Monats ist die Zweckentfremdungsverordnung in Kraft

Im gesamten Land Berlin sollen über die sogenannte Zweckentfremdungsverordnung, die zu Monatsanfang in Kraft trat, die Umwandlungen von Miet- in Ferienwohnungen erschwert werden. Allerdings gibt es große Schwierigkeiten bei der Umsetzung. Bestehende Ferienwohnungen haben dabei aber für zwei Jahre einen Bestandsschutz. Diese Schonfrist gilt für die Ferienwohnung im Milieuschutzgebiet jedoch nicht.

Erst vor wenigen Monaten hat auch der Bezirk Pankow seine Milieuschutzverordnung verschärft.

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