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Kleingärten zählen zu den Grünflächen, die mit dem Bürgerentscheid unter Schutz gestellt werden sollen.
© Kitty Kleist-Heinrich

Bürgerentscheid in Berlin: 18.000 wollen Grünflächen in der City West schützen

In Charlottenburg-Wilmersdorf haben 18.300 Einwohner dafür gestimmt, Neubauten auf öffentlichen Grünflächen zu verhindern. Der Bürgerentscheid kommt mit den Berlin-Wahlen.

Sie sind am Ziel, die sechs Initiativen und Kleingärtner-Vereine, haben die erste Etappe ihres Bürgerbegehrens erfolgreich gemeistert. Sie wollen, dass alle „durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünflächen“ einschließlich Kleingärten in Charlottenburg-Wilmersdorf dauerhaft erhalten bleiben. Der Bezirk wird an diesem Dienstag feststellen, dass der Bürgerentscheid zustande kommt – und damit beginnt die heiße Phase der Werbung für das Begehren, mitten im Wahlkampf.

18.300 Unterschriften haben sie an die Leiterin des Wahlamtes überreicht – 7250 gültige brauchten sie eigentlich nur. Peter Biastock, Schützer und Bewahrer der Grünflächen sowie Oberster Kleingärtner im Verein Wilmersdorf, will nun kräftig im Wahlkampf mitmischen. Denn über diesen Bürgerentscheid sollen die Berliner am allgemeinen Wahltag, am 18. September, mitentscheiden. „Wir werden Plakate hängen, wie alle anderen Parteien auch“, kündigt Biastock an.

Der Mann lässt sich nicht unterkriegen, obwohl er Grund genug hätte, hinzuschmeißen: Er war bereits beim erfolgreichen Bürgerentscheid zur Erhaltung der Kleingartenkolonie Oeynhausen dabei, den der Bezirk entspannt ignorierte – inzwischen ist die Hälfte der Anlage geräumt, weil die Groth-Gruppe dort Wohnungen plant. „Da schaffen sie Gesetze, damit sich Bürger beteiligen, und wenn wir das dann tun, dann halten sich die Politiker nicht dran“, sagt Biastock. Egal, er macht trotzdem weiter und bei seinem Verband laufen immer noch Unterschriftenlisten ein, obwohl der Stichtag längst abgelaufen ist. Schadet ja nichts, findet er, das helfe dabei, Druck zu machen.

Baustadtrat will keine „handlungsunfähige Politik“

Sein Gegenspieler im Bezirk, Baustadtrat Marc Schulte (SPD), sagt: „Wenn wir das übernehmen, wäre die Erweiterung einer Schule, der Bau von Wohnungen und von Flüchtlingsunterkünften nicht mehr möglich“. Wie im Streit um Neubauten auf Teilen der Kolonie Oeynhausen, könne der Bezirk auch bei einer Mehrheit in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) nicht diesem Wunsch entsprechen – „sonst wäre Politik handlungsunfähig“. Schulte stößt sich auch am „schwammigen Begriff“ im Bürgerbegehren, wonach alle „durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünflächen“ dem Bauverbot unterlägen. Inbegriffen sei dann auch privates Bauland, das die Eigentümer bisher öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Versagung von Baurecht für solche Flächen könne Schadensersatzforderungen auslösen, mahnt Schulte.

Im Übrigen habe im Bezirk aber niemand die Absicht, die 126 Spielanlagen oder Parks und gewidmete Grünanlagen zu bebauen. Und wie kommt der Entscheid beim Bezirk an? „Viele Politiker, die nur Abgeordneten sind, haben unterschrieben“, sagt Biastock. Dass Stadtrat Schulte das Begehren ablehnt, weiß Biastock, „aber der muss wiedergewählt werden“. Und das klingt wie eine Drohung.

Zunächst entscheidet der Bezirk

Nachdem die ersten Hürde genommen ist, hat der Bezirk nun zwei Monate Zeit, das Begehren zu übernehmen, einen Gegenentwurf zu entwickeln - oder es abzulehnen. Dann entscheidet das Volk am Wahltag im September. Allerdings: Auch wenn die Initiative dann Erfolg hat, müsste sich der Bezirk dem Volkswillen nicht fügen – anders als der Senat bei einem Volksentscheid.

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