Flüchtlinge in Berlin-Kreuzberg: Bezirk soll die Kosten übernehmen
Über eine Woche harrten Flüchtlinge auf dem Dach der Gerhart-Hauptmann-Schule aus. Nachdem sie sich mit dem Bezirk auf ein Bleiben verständigt haben, will der Senat aber nicht für die Kosten der Unterbringung aufkommen.
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg muss nach Auffassung des Senats die Unterkunfts- und Lebenshaltungskosten für alle Flüchtlinge aus der Gerhart-Hauptmann-Schule tragen. Dies gilt sowohl für die rund 200 Menschen, die vor knapp zwei Wochen freiwillig aus der Schule in Flüchtlingsunterkünfte gezogen sind, als auch für die rund 40 Flüchtlinge, die sich der Räumung widersetzten und jetzt in Teilen der Schule bleiben dürfen.
Die Senatsverwaltung für Soziales sieht sich nicht in der Pflicht. Der Senat habe Ende Juni den Flüchtlingen in der Gerhart-Hauptmann-Schule das Angebot gemacht, dass sie die gleiche Unterstützung erhalten wie zuvor schon die Flüchtlinge vom Oranienplatz, sagte die Sprecherin der Sozialverwaltung, Constance Frey.
Aber Voraussetzung dafür sei, dass sie aus der Schule ausziehen. Sie bekommen eine Unterkunft, Leistungen analog dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie eine Betreuung bei den ausländerrechtlichen Verfahren. Anders als bei den Flüchtlingen, die bis vor zwei Monaten auf dem Oranienplatz campierten, sei bei der Schule vereinbart worden, dass nicht der Senat sondern der Bezirk für die Kosten aufkomme, sagte Frey. Diese Regelung gelte, solange der aufenthaltsrechtliche Status der Flüchtlinge überprüft wird. Allerdings soll der Bezirk, so Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne), die Kosten Anfang des Jahres wieder zurückerstattet bekommen.
Für den Bezirk ist die starre Haltung des Senats bezüglich der in der Schule verbliebenen Flüchtlinge nicht verständlich. Man müsse sehen, dass nach der vorübergehenden Eskalation durch die weiter gehende Besetzung eine andere Situation entstanden sei, sagte Bezirkssprecher Sascha Langenbach. Bezirksbürgermeisterin Herrmann (Grüne) plädiert dafür, schnell eine Lösung zu finden.
Ausländerbehörde will Verfahren nicht an sich ziehen
Wesentlicher für die Flüchtlinge wird die Frage sein, wie die Berliner Ausländerbehörde mit den Verfahren umgehen wird. Innensenator Frank Henkel (CDU) hat stets angekündigt, dass die Behörde Asylverfahren, die schon in anderen Bundesländern geführt werden, nicht an sich ziehen werde. Schon jetzt sollen nach Auskunft von Anwälten alle entsprechenden Anträge abgelehnt worden seien. In der Folge müssten die Flüchtlinge in die anderen Bundesländer zurückkehren. Ein Rechtsgutachten, das die Integrationsbeauftragte Monika Lüke in Auftrag gegeben hatte, kommt – wie berichtet – zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit inzwischen in Berlin liegt, da der Senat die Flüchtlinge über einen längeren Zeitraum geduldet hat.
Sigrid Kneist