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Der Grüne Bezirksbürgermeister Frank Schulz will ein Vorgehen gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts prüfen.
© dpa

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: Bezirk erwägt Verfassungsklage wegen A100

Nachdem die Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurde, will der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg eine Verfassungsklage prüfen. Zwei Häuser in Treptow können zwar erstmal stehen bleiben, aber nur solange kein Weiterbau erfolgt.

„Es war ein schwarzer Tag“, bekennt Franz Schulz (Grüne) vor seinen Mitdemonstranten, aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A 100 werde den politischen Kampf gegen das Projekt nicht beenden. Der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg war spontan zur Kundgebung der A-100-Gegner in die Treptower Beermannstraße gekommen. Rund 30 Anwohner und Aktivisten bildeten eine Menschenkette vor den zum Abriss bestimmten Häusern und sangen ein selbst verfasstes Protestlied gegen „Autowahn“ und Geldverschwendung.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch die Klage des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg gegen den Autobahnbau als unzulässig erklärt. Das habe ihn „ungeheuer überrascht“, sagte Bezirksbürgermeister Schulz. „Das öffnet Tür und Tor, die Bezirke noch mehr zu gängeln.“ Das Berliner Oberverwaltungsgericht habe Ende der 90er Jahre bestätigt, dass der Bezirk Kreuzberg gegen das Land Berlin klagen könne, sofern Bebauungspläne tangiert seien. Mit B-Plänen habe man auch im Verfahren gegen die A 100 argumentiert. Trotzdem erkannte das Gericht, Berlin sei als Einheitsgemeinde zu betrachten und deshalb seien Insich-Klagen nicht statthaft. Das Bezirksamt werde nun möglicherweise das Landesverfassungsgericht anrufen, um klären zu lassen, ob man gegen die Berliner Verfassung verstoßen habe, sagte Schulz.

Der Kreuzberger CDU-Abgeordnete Kurt Wansner kritisierte die Klage des Bezirks gegen die A 100. „Die Grünen haben sich festgefahren.“ Nicht alle Bürger Friedrichshain-Kreuzbergs seien gegen die Autobahn. Die CDU-Fraktion will auf der nächsten BVV-Sitzung eine schriftliche Anfrage stellen, um zu klären, wie hoch der finanzielle und personelle Aufwand des Bezirksamtes für das Klageverfahren gewesen ist.

Schulz bezifferte die Kosten für Klage und Gutachten auf weniger als 15 000 Euro. „Das sind Demokratiekosten.“ Der personelle Aufwand lasse sich nur schwer beziffern. Der Bezirk sei in der Planfeststellung ja auch zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Erika Gutwirt, 71, wohnt seit ihrer Kindheit in der Beermannstraße 16. Ihr Haus wird jetzt nicht wie ursprünglich geplant abgerissen, steht aber künftig direkt neben der Autobahn. Sie will sich weiter gegen die A 100 wehren. „Das Geld sollten sie besser für Kinder ausgeben, die in Deutschland hungern.“ Auch ihre Nachbarin Roswitha Hollnack aus dem noch unsanierten Haus Nummer 22, das abgerissen werden soll, will nicht aufgeben. Ihre 86-Quadratmeter-Wohnung kostet kalt 362 Euro, Grund genug für sie zu bleiben. Bald müssen die Anwohner dort neben einer meterhohen Lärmschutzwand leben. Den Schallschutz muss die Verkehrsverwaltung nach den Vorgaben des Gerichts verbessern – durch Änderungen an der Wand oder mit Lärmschutzfenstern.

Dass die beiden Häuser 16 und 18 nun stehen bleiben, macht eine im Gerichtsverfahren vereinbarte Planungsänderung an der Anschlussstelle Treptower Park möglich. Ursprünglich wollten die Planer die je Richtung dreispurige Trasse kurz vor der Beermannstraße beginnen und enden lassen. Für die Ein- und Ausfahrt waren neben der Trasse aus der Tieflage Rampen zur Straße Am Treptower Park vorgesehen. Für die Auffahrt hätten auch die Häuser Beermannstraße 16 und 18 abgerissen werden müssen. Jetzt haben die Planer die Ein- und Ausfahrten direkt ans Autobahnende angedockt, was Platz spart. Nur zweispurig führen sie bis zur Straße Am Treptower Park. Kurz vor der Einmündung wird die Ausfahrt wieder für den Abbiegeverkehr Richtung Elsenstraße auf drei Spuren erweitert.

Einen Dauerstau in diesem Bereich wollen die Planer durch eine „intelligente Ampelschaltung“ vermeiden, die den von der Autobahn kommenden Autos an den folgenden Kreuzungen durchgehend freie Fahrt gewährt. Den vom Gericht akzeptierten Nachweis haben sie mit einem Simulationsfilm erbracht, in dem der Verkehr tatsächlich staufrei bleibt.

Täglich sollen hier bis zu 60 000 Autos auf die Autobahn fahren oder diese verlassen. Das Bezirksamt befürchtete deshalb einen Dauerstau im Bereich der Anschlussstelle Treptower Park sowie eine erhöhte Lärmbelastung der Anwohner und hatte deshalb die Klage gegen den Autobahn-Bau eingereicht.

Nach Angaben der Senatsverkehrsverwaltung werden in der südöstlichen Innenstadt rund 6000 Anwohner zusätzlich durch den Autobahn-Bau belastet. Dagegen würde es für etwa 60 000 Anwohner bei besserer Luft auch ruhiger. Diese Zahlen gelten aber nur, wenn die A 100 wie geplant im nächsten Bauabschnitt bis zur Frankfurter Allee verlängert werden sollte. Dann müssten auch die jetzt verschonten Häuser weichen, weil dann die Rampen wie ursprünglich geplant gebaut werden müssten, was das Projekt später verteuert. Jetzt spart man sich durch die Planungsänderung erst einmal rund drei Millionen Euro – bei Gesamtkosten von etwa 470 Millionen Euro.

Klaus Kurpjuweit, Thomas Loy

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