Rechtsstreit um Berliner "Körperwelten"-Museum: Betreiber legt Beschwerde ein
Ein Gericht hat die Körperwelten-Ausstellung von Gunther von Hagens' verboten. Am Montag hat der Museumsbetreiber neue rechtliche Schritte eingeleitet, um die Schließung zu verhindern.
Die Betreiber des sogenannten MenschenMuseums in Berlin wehren sich gegen die drohende Schließung ihrer Ausstellung mit Plastinaten des umstrittenen Leichenpräparators Gunther von Hagens. Wie das Bezirksamt Mitte am Montag mitteilte, hat der Museumsbetreiber, die Arts and Sciences GmbH, nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt.
Das Gericht hatte am 10. Dezember vergangenen Jahres in zweiter Instanz geurteilt, dass die am Berliner Fernsehturm gezeigten Plastinate Leichen im Sinne des Berliner Bestattungsgesetzes sind und damit dem gesetzlich geregelten Ausstellungsverbot unterliegen. Eine Ausnahmeregelung für wissenschaftliche Präparate in anatomischen Instituten sei nicht anwendbar, da der Betreiber eine zum Zweck der Ausstellung gegründete GmbH sei (Az.: OVG 12 B 2.15).
Trotz des OVG-Urteils bleibt die erste ständige Ausstellung des Leichenpräparators von Hagens bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits geöffnet. Der Berliner Bezirk Mitte hatte seinerzeit die Ausstellung unter Verweis auf das Berliner Bestattungsgesetz verboten. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied aber in erster Instanz, dass keine Genehmigung des Bezirks für die Ausstellung nötig sei. Die vom OVG verlangte Schließung des Leichenmuseums war von der evangelischen Kirche und CDU-Politikern begrüßt worden. epd