Restaurants, Hotels und Händler in Corona-Not: Berlins CDU drängt Senat, Gewerbetreibenden mehr Straßenraum zu überlassen
Die CDU-Opposition im Berliner Abgeordnetenhaus fordert klare Regeln für Gewerbetreibende, die mit ihrem Geschäft öffentlichen Raum nutzen wollen
Die Fraktion dürfte sich bei ihrer Sitzung am Dienstag auf einen entsprechenden Entschließungsantrag verständigen, dessen Entwurf dem Tagesspiegel vorliegt. Er trägt die Überschrift „Gastronomie, Hotels, Einzelhandel und Eventunternehmen in schwerer Zeit helfen und unkomplizierte Nutzung des öffentlichen Straßenlandes ermöglichen!“
Die CDU fordert darin den rot-rot-grünen Senat auf, Regelungen für die Straßensondernutzung dahingehend zu ändern, dass Gewerbetreibende den öffentlichen Raum schneller, unkomplizierter und kostenfrei nutzen können. Dafür seien Rechtsvorschriften wie die Straßenverkehrsordnung, das Straßengesetz, die Sondernutzungsgebührenverordnung sowie die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr anzupassen.
Konkret sollen Gastronomiebetriebe bis auf eine Durchgangsfläche von 2,50 Metern für Fußgänger, auf Gehwegen die Straßenflächen gebührenfrei nutzen können. Dies solle ebenso für Einzelhandelsgeschäfte gelten, die Flächen direkt vor ihren Geschäften nutzen möchten. Die bisher notwendige Beantragung solle entfallen. Die Unternehmen sollten selbst die genutzte Fläche kennzeichnen, regen Fraktionschef Burkard Dregger und Christian Gräff, der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, an.
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Eigentlich müsste die Opposition offene Türen bei einigen Senatsverwaltungen einrennen. Schon im Sommer hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) an die Zuständigen in den zwölf Bezirke appelliert, unbürokratische Lösungen für Gewerbetreibende zu finden. Die Freiluft-Saison neigt sich dem Ende. Vor dem Hintergrund hatte Pop Bezirks- und Verbandsvertreter am vergangenen Freitag zum „Gastro-Gipfel“ geladen mit dem erklärten Ziel, „pragmatische Lösungen“ für die Gastronomie in den kalten Monaten zu finden.
Doch die Bezirke beharren auf ihrer Autonomie in diesen Fragen, so dürfte es auch vorerst keine einheitliche Regelung für die Nutzung von Heizpilzen im Freien geben. Charlottenburg-Wilmersdorf und Reinickendorf erlauben sie, die Bezirke Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg, wo die Grünen die Rathäuser kontrollieren, weiterhin nicht.
Die CDU wünscht sich eine stärkere Zentralisierung in dieser Frage, um eine „unbürokratische Nutzung von Stadtplätzen“ zu ermöglichen, die man sich auch im Senat wünscht. Die Opposition regt an, dass „kleine Events“ im Freien, pauschal genehmigt werden, sofern ein geeignetes Hygienekonzept vorliegt und nur in wichtigen Ausnahmefällen untersagt werden können. Diese Regeln sollen vorerst für zwei Jahre gelten. Der Senat soll danach den Verwaltungsaufwand und ökonomischen Nutzen evaluieren und gegebenenfalls die Regelungen permanent einführen, argumentieren die Antragsteller. Dieses Verfahren könne auch „Vorbild für die ein oder andere obsolete Vorschrift sein“. Ob die Bezirke da mitspielen, wird sich zeigen.
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