Oberverwaltungsgericht bestätigt: Berliner Senat darf für Tegel-Schließung werben
Die Initiative "Berlin braucht Tegel" wollte die Werbung des Senats für die Schließung des Flughafens verhindern. Landgericht und Oberverwaltungsgericht haben den Eilantrag nun zurückgewiesen.
Die Initiative „Berlin braucht Tegel“ scheiterte am Donnerstag nun auch vor dem Oberverwaltungsgericht mit dem Versuch, dem Senat die steuerfinanzierte Werbung für ein Nein zum Volksentscheid untersagen zu lassen. Das Gericht änderte hierbei seine Rechtsauffassung. Im Jahr 2009 hatte es sich im Zusammenhang mit dem Volksbegehren „Pro Reli“ noch für zuständig gehalten – jetzt nicht mehr. Es wies die Beschwerde zurück. „Berlin braucht Tegel“ kann noch den Verfassungsgerichtshof anrufen, wird das aber nach eigenen Angaben nicht tun.