Abgeordnetenhauswahl im Herbst: Berliner Parteien einigen sich auf Pandemie-Wahlgesetz
Nach langen Verhandlungen haben sich die rot-rot-grüne Koalition, CDU und FDP auf Wahlrechtsänderungen geeinigt. Kleinparteien profitieren von den Regeln.
Nach langen Verhandlungen hat sich die rot-rot-grüne Koalition in Berlin am Mittwoch mit FDP und CDU auf einen Entwurf für ein pandemiekonformes Wahlgesetz geeinigt. Der Entwurf liegt dem Tagesspiegel vor. Die Regelung soll sich nun weitgehend an der Regelung des Bundes orientieren.
Die hybriden Parteinominierungsverfahren und der Wahlablauf im September werden äquivalent zu den Rechtsverordnungen des Bundesinnenministeriums geregelt. Komplett digitale Wahlen werden nicht möglich sein. Im Ausnahmefall dürfte die Abgeordnetenhauswahl sogar als reine Briefwahl stattfinden.
Außerdem müssen Kleinparteien deutlich weniger Unterschriften sammeln, um an der Wahl teilzunehmen. Damit soll auch im Pandemiejahr Chancengleichheit gewährleistet werden. Das Gesetz soll schon am Donnerstag als Dringlichkeitsantrag bei der Plenarsitzung behandelt werden. Am 11. Februar soll es dann mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit aus rot-rot-grüner Koalition, CDU und FDP verabschiedet werden.
Mit der Gesetzesänderung soll unter anderem ermöglicht werden, dass Parteien auf Bezirks- und Landesebene nicht mehr zu Präsenzveranstaltungen gezwungen sind. Das hatte besonders kleine Parteien bislang von den Kandidatenaufstellungen abgehalten, weil die finanziellen Mittel für entsprechend große Hallen fehlten.