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Schuldfrage. Sind wirklich alle Hintermänner des islamistischen Terroranschlags am Breitscheidplatz 2016 gefunden?
© Carsten Koall/dpa

Konsequenzen aus Amri-Attentat: Berliner Grüne werfen Polizei und Verfassungsschutz massive Fehler vor

Bessere Überwachung von Gefährdern, neue Observationseinheiten, stärkere Kontrolle des Verfassungsschutzes: Die Grünen geben im Amri-Ausschuss ein Sondervotum ab.

Die Grünen haben am Mittwoch ihr Sondervotum zum Abschlussbericht des Amri-Untersuchungsausschusses im Abgeordnetenhaus vorgestellt. Auch Linke, FDP und AfD wollen ein Sondervotum abgeben.

Die Grünen-Parlamentarier June Tomiak und Benedikt Lux betonen die „konstruktive Zusammenarbeit“ im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses, der am 6. Juli 2017 eingesetzt wurde und die Ermittlungen rund um den Anschlag am Breitscheidplatz 2016 beleuchten soll. Trotzdem sehen die beiden Politiker andere Schwerpunkte als der Ausschuss, dessen Abschlussbericht am 9.August vorgestellt wird.

„Wir haben zwar keine rauchenden Colts gefunden, dafür aber jede Menge Munition“, sagte Benedikt Lux, Grünen-Obmann im Ausschuss. In ihrem am Mittwoch vorgestellten Sondervotum werfen sie den Sicherheitsbehörden vor, dass auch acht Jahre nach Abgabe des NSU-Abschlussberichts keine Fehlerkultur erkennbar sei, die Behörden viel zu wenig Verantwortung für den Anschlag übernommen hätten, und dass es sich bei Anis Amri nicht um einen „Einzeltäter“ gehandelt habe.

Der spätere Breitscheidplatz-Attentäter habe sich seit 2015 zunehmend radikalisiert und ein Netz von gleichgesinnten Kontaktpersonen in Berlin gehabt. Es sei bekannt, dass er regelmäßig mit einem IS-Mentor chattete. „Bei der Frage nach möglichen Beteiligten bleiben jedoch zahlreiche Ungereimtheiten und offene Fragen“, betonen Tomiak und Lux in ihrem Sondervotum.

So gebe es einen Zeugen, der gesehen haben soll, dass Amri das später publizierte Bekenner-Video an der Kieler Brücke mit einer weiteren Person gedreht hatte.

Grünen sehen fatale Falscheinschätzung

„Anhand der Aktenlage war nicht feststellbar, dass sich die Polizeibehörden ernsthaft darum bemühten, diese weitere unbekannte Person ausfindig zu machen“, kritisieren die Grünen. Außerdem gebe es durch DNA-Spuren im Führerhaus des gekaperten Lkw bis heute ungeklärte Hinweise auf mögliche Beteiligte am Anschlag. Es ist auch nicht geklärt, woher Amri die Waffe erhalten hatte, mit der er den polnischen Lkw-Fahrer ermordet hatte. Die Ermittlungen laufen noch.

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Die Grünen sehen die wohl fatalsten Falscheinschätzungen bei der Polizei und im Landeskriminalamt: „Der naive Glaube, dass Islamisten nichts mit Drogen zu tun haben“, schreiben die Grünen in ihrem Sondervotum. Obwohl Amri regelmäßig bei Sitzungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) Thema war, stellte das LKA am 15. Juni 2016 alle Observationsmaßnahmen gegen ihn ein. Amri handelte zu dem Zeitpunkt mit Drogen.

Und im LKA ging man davon aus, dass jemand, der sich in diesem Milieu bewege, nicht plötzlich einen Anschlag begehen werde. Das sei schon vor dem Hintergrund völlig unverständlich, so die Grünen, dass andere polizeibekannte Salafisten durchaus auch im Drogenhandel aktiv waren und sind. Das Ergebnis dieser Fehleinschätzung sei gewesen, dass „Amri durch alle Raster fiel“, sagte Lux.

„Fast schon überraschende Polizeilastigkeit“

Es bleiben viele Fragen, die der Ausschuss nicht restlos aufklären konnte. Dass der Verfassungsschutz die salafistische Fussilet-Moschee und Kontaktpersonen von Amri beobachtete, den späteren Attentäter aber „stets übersah“, sei schon „bemerkenswert“, kritisieren Tomiak und Lux. Der Berliner Sonderermittler im Fall Amri, Bruno Jost, kam in seinem im Oktober 2017 vorgestellten Bericht zu dem Ergebnis, dass der Verfassungsschutz eine „bemerkenswert bedeutungslose Rolle“ gespielt habe.

Diese Aussage wurde später vom früheren Leiter des Verfassungsschutzes, Bernd Palenda, geteilt. Er sagte als Zeuge im Ausschuss aus, dass der Fall eine „fast schon überraschende Polizeilastigkeit“ gehabt habe.

Der Verfassungsschutz aber hatte Berührungspunkte mit Amri und kam „seiner gesetzlichen Aufgabe, islamistische Bestrebungen und Einzelpersonen zu beobachten, nicht nach“, kritisieren die Grünen. Sie werfen dem Verfassungsschutz „Untätigkeit“ vor und erinnern an mehrfache Äußerungen des früheren Leiters des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, der Fall Amri sei ein „reiner Polizeifall“ gewesen.

Lagebewertung habe völlig gefehlt

Ab Juni 2016 zum Beispiel hatte der Berliner Verfassungsschutz Informationen über Anschlagspläne im Umfeld einer Großfamilie. Im „Fallkomplex Opalgrün“ geht es um Islamisten im Umfeld von Amri, die unter anderem das Gesundbrunnen-Center als mögliches Anschlagsziel ausgekundschaftet hatten. Als nach dem Anschlag auf dem Breitscheidplatz der Hinweis erging, der Attentäter soll sich bei dieser Familie aufgehalten haben, stufte der Verfassungsschutz diese Information „umgehend als nicht glaubhaft ein und wies den Hinweis zurück“, kritisieren die Grünen.

Angesichts der Terroranschläge in Paris und Nizza habe eine Lagebewertung völlig gefehlt. „Berlin ist ja keine singuläre Stadt, sondern war auch potenzielles Anschlagsziel“, sagt Grünen-Politikerin Tomiak. Ein Austausch mit europäischen Behörden und eine „gezielte Beobachtung“ von radikal-islamistischen Personen, die sich in mehreren Ländern bewegt hatten, wäre notwendig gewesen, um Überwachungs- und Ermittlungslücken zu vermeiden.

Die Grünen fordern eine bessere „Sicherheitsarchitektur“, mit einem Hinterfragen eigener Fehler und interner Kontrollmechanismen bei der Polizei auch unter Hinzuziehung von externen Fachleuten. Daten aus Telefon- und Kommunikationsüberwachungen müssten gründlich und zeitnah ausgewertet werden. Außerdem solle ein GTAZ-Gesetz etabliert werden, in dem eine systematische Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im GTAZ verankert wird. Gefährder müssten engmaschiger überwacht werden.

Weil Observationen rund um die Uhr sehr personalintensiv sind, fordern die Grünen eigenständige Observationseinheiten beim Staatsschutz. Und der Verfassungsschutz müsse stärker kontrolliert werden. Es mangele „am grundsätzlichen Bewusstsein der Notwendigkeit einer externen Kontrolle und am Respekt gegenüber der Kontroll- und Untersuchungsarbeit im Abgeordnetenhaus.“

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