Kein Plebiszit: Berliner dürfen nicht über Feiertag abstimmen
Die AfD würde gern die Berliner Wähler fragen, welchen gesetzlichen Feiertag die Stadt zusätzlich bekommen soll. Doch daraus wird nichts.
Die Berliner dürfen nicht darüber abstimmen, welchen gesetzlichen Feiertag die Stadt zusätzlich bekommen soll. Ein Antrag der AfD, gleichzeitig mit der Europawahl am 26. Mai 2019 eine Volksbefragung mit „konsultativem Charakter“, also rechtlich nicht bindend, durchzuführen, wird von den anderen Fraktionen im Abgeordnetenhaus abgelehnt. Früher hatten auch die Grünen schon für diese Idee plädiert.
Für ein solches Votum müsste die Berliner Verfassung geändert werden, da waren sich am Donnerstag im Parlament allerdings die Regierungsfraktionen SPD, Linke und Grüne, aber auch die Redner von CDU und FDP einig. Momentan sei die direkte Demokratie mit Volksinitiative, Volksbegehren und -entscheid in der Verfassung abschließend geregelt, sagte der CDU-Fraktionschef Burkard Dregger. Der Vorschlag der AfD für eine Volksbefragung ohne rechtliche Grundlage sei nicht der richtige Weg, um eine verantwortungsvolle Diskussion über den zusätzlichen Feiertag zu führen. „Sonst könnte man die Berliner ja auch nach Freibier oder mehr Gehalt für alle fragen.“
Er stimme voll und ganz mit Dregger überein, bekannte der Linken-Abgeordnete Michael Efler. „Hoffentlich schadet das Ihnen nicht.“ Und abgesehen von den verfassungsrechtlichen Einwänden zeigten die Erfahrungen außerhalb Deutschlands, dass konsultative Befragungen auf Initiative der Regierung politisch manipulativ genutzt werden könnten. Das Paradebeispiel sei, so Efler, die Brexitabstimmung in Großbritannien. Wie es mit der Feiertagsentscheidung weitergeht, blieb am Donnerstag offen.
Berlin sucht einen neuen Feiertag - in sieben Plädoyers machen Tagesspiegel-Autoren Vorschläge. Hier finden Sie die Beiträge der Reihe.
Ulrich Zawatka-Gerlach