Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen: Berliner dürfen nicht mehr in Brandenburg übernachten
Berufspendler, Tagesausflügler und Besucher sind von dem Beherbergungsverbot nicht betroffen. Auch ein negativer Corona-Test hebt die Anordnung aus.
Berliner können in Brandenburg wegen des hohen Anstiegs der Zahl der Corona-Infektionen in der Hauptstadt nicht mehr in Hotels, Pensionen oder Ferienwohnungen im Umland übernachten. Für sie gelte ein Beherbergungsverbot, weil es mehr als 50 neue Ansteckungen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen gebe, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Potsdam mit.
Das betreffe nicht die vielen Berufspendler sowie Tagesausflügler und Besucher. Auch wer einen negativen ärztlich attestierten Corona-Test hat, der höchstens 48 Stunden vor Anreise gemacht wurde, oder zwingend notwendig verreist etwa beruflich, darf übernachten - wenn man keine Covid-19-Symptome hat.
Tabu sind Übernachtungen in Brandenburg auch für Gäste aus Frankfurt/Main, Offenbach, der Freien Hansestadt Bremen, aus Hamm, Herne, Remscheid, Rosenheim sowie den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Wesermarsch in Niedersachsen und dem Kreis Esslingen in Baden-Württemberg. Berlin hatte den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nach sieben Tagen am Donnerstag mit fast 53 übertroffen. (dpa)