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Die Bundespolizei hat mit Kontrollen der verschärften Testpflicht für Reiserückkehrer begonnen.
© Matthias Balk/dpa
Update

Geänderte Corona-Einreiseverordnung: Berliner Bundespolizei kontrolliert Einreisende im Grenzgebiet

Die neue Verordnung gilt jetzt für alle Einreisenden. Auch bei Zugreisen werden Negativtest, Impfpass oder Genesung geprüft. Bei Flugreisen ändert sich nichts.

Berlin/Schönefeld - In Zügen, auf Bahnhöfen und an den Straßengrenzübergängen: Seit Sonntag ist die Bundespolizei Berlin, die auch für Brandenburg zuständig ist, an der Grenze zu Polen im Corona-Einsatz. Stichprobenartig werden die neuen Corona-Bestimmungen überprüft, sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Dabei habe es schon Treffer gegeben. Wer keinen negativen Test oder einen Impfpass vorweisen könne, werde an die Gesundheitsbehörden der Länder gemeldet. Festgenommen werde niemand, versicherte die Sprecherin. Zahlen konnte sie nicht nennen, diese würden nicht aktuell statistisch erfasst.

Seit 1. August müssen Reiserückkehrer:innen ab zwölf Jahren bei der Einreise einen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis vorlegen. Bislang galt die Testpflicht nur für Flugreisende, jetzt greift sie unabhängig vom Weg ins Land. Die Bundespolizei ist nun für alle Einreisenden und auch die Kontrollen im Grenzgebiet zu Polen zuständig. Auf telefonische Nachfrage des Tagesspiegels erklärte eine Sprecherin der Bundespolizei Berlin, dass die Überprüfungen im Bahnverkehr am ersten Halt hinter der polnischen Grenze durchgeführt würden. Dabei würden Polizist:innen Passagiere in den Zügen kontrollieren. Auch in den Bahnhöfen könne die Bundespolizei Nachweise prüfen.

Laut Polizeisprecherin beschränkten sich die stichprobenartigen Überprüfungen unmittelbar auf das Grenzgebiet. Das betreffe insgesamt einen Bereich, der von der deutsch-polnischen Grenze 30 Kilometer ins Landesinnere reiche. Die Sprecherin betonte, dass die Bundespolizei mit der geänderten Corona-Verordnung keine rechtliche Grundlage für Kontrollen im Landesinneren habe. Die Corona-Einreiseverordnung sehe den Einsatz der Bundespolizist:innen nur im Grenzgebiet vor. Daher sei die Überprüfung der Nachweise nur dort zulässig. Die Einreiseverordnung bietet Polizist:innen also nicht die Möglichkeit, Reiserückkehrer:innen beispielsweise am Berliner Hauptbahnhof nach Negativtest, Impf- oder Genesungsnachweis zu fragen.

Die Gewerkschaft der Bundespolizei kritisiert zudem, dass es zu wenig Personal gebe. Andreas Roßkopf, Chef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) für die Bundespolizei, sagte im Rbb-Inforadio, dass besonders bei vollbesetzten Zügen aus dem Ausland zu wenig Personal vorhanden sei. „Wir werden allenfalls einen kleinen Teil rauspicken können“, sagte Roßkopf, „99 Prozent der Reisenden verlassen den Bahnhof ohne Kontrolle.“

Ein Sprecher der Deutschen Bahn teilte mit, dass bei Einreisen aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten Bahnmitarbeiter:innen Passagiere nach einem negativen Test, einem Impfausweis oder einem Genesungsnachweis fragen. Die Bundespolizei Berlin sagt dazu, dass dies bei Reisen aus Polen nicht zulässig sei, weil Polen weder als Hochrisikogebiet noch als Virusvariantengebiet gilt.

Die Kontrollen erfolgen „im Rahmen der Binnengrenzkontrollen“, sagte die Sprecherin der Bundespolizei, also „unterhalb der Schwelle temporär wiedereingeführter Grenzkontrollen“. Die sogenannten „temporär wiedereingeführten Kontrollen“ hatte es etwa beim Natogipfel und dem Papstbesuch 2016 durch Polen gegeben. Das Nachbarland wollte mit der Maßnahme Extremist:innen und Gewalttäter:innen abschrecken.

Auch Fluggäste, die als EU-Bürger:innen oder aus dem Schengenraum nach Deutschland einreisen, können nur stichprobenartig kontrolliert werden. Nur Passagiere, die von außerhalb des Schengenraums kommen, werden wie bisher bei der Grenzkontrolle auf einen negativen Test, eine vollständige Impfung oder einen Nachweis der Genesung überprüft. Für viele Flugreisende haben die Veränderungen der Einreiseverordnung also in der Praxis am BER nahezu keine Folgen.

Seit einigen Wochen arbeitet die Bundespolizei eng mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) zusammen, um gefälschte oder verfälschte Impfpässe zu entdecken. Per App können Beamte sofort ermitteln, ob eine Covid-Impfung in einem vorgelegten Impfpass echt ist. Online sind alle vom RKI freigegebenen und ausgelieferten Charge abrufbar. „Neben dieser Plausibilitätsprüfung der Bezeichnung wird bei für Deutschland freigegebenen Chargen auch das Zulassungs- und Verfallsdatum angezeigt. Das Abfrageergebnis dient als zusätzlicher Indikator für mögliche Manipulationen“, heißt es in einer Mitteilung beider Behörden.

Die Bundespolizei hat laut einem Bericht des Spiegel seit Jahresbeginn 180 000 Verstöße gegen die Corona-Vorgaben registriert und den Gesundheitsämtern gemeldet. Wie das Magazin am Freitag unter Berufung auf die Behörde berichtete, hat die Bundespolizei zwischen Mitte Januar und Ende Juli an den Land-, Luft- und Seegrenzen rund fünf Millionen Menschen mit Blick auf die Corona-Einreiseverordnung überprüft. In 138 851 Fällen gab es demnach Verstöße gegen die Pflicht zur Anmeldung der Einreise. In 40 990 Fällen hatten die Einreisenden sich nicht an die Pflicht zum Nachweis der 3G-Regel – Negativtest, Impfung oder Genesenen-Bescheinigung – gehalten.

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