Neues Hundegesetz: Berlin verschärft den Leinenzwang für Hunde
Tierschutz-Senator Thomas Heilmann hat in Berlin die Eckpunkte für das neue Hundegesetz vorgestellt. Wer künftig seinen Hund frei laufen lassen will, muss einen Sachkundenachweis mit sich führen. Aber das ist noch nicht alles.
Nach mehr als einem Jahr des "Bello-Dialogs" zwischen Hundehaltern, Hundegegnern, Fachleuten und Verwaltung hat Tierschutz- und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch die wichtigsten Inhalte des geplanten neuen Hundegesetzes vorgestellt. Danach müssen Hunde jetzt grundsätzlich an die Leine. Außerdem gibt es nur noch vier gefährliche Hunderassen statt der bisherigen zehn. Nur wer einen Sachkundenachweis besitzt und diesen mit sich führt, kann seinen Hund an der Straße frei laufen lassen. Der Nachweis soll weniger als 100 Euro kosten.
Eine Liste beschreibt, wann der Hund trotzdem angeleint sein muss, etwa in Fußgängerzonen, Treppenhäusern, öffentlichen Grünanlagen, im Wald, in öffentlichen Verkehrsmitteln. Gefährliche Hunde können nicht von der Leinenpflicht befreit werden, und sie müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Normale Hunde benötigen diesen Chip nur, wenn sie negativ auffallen. Heilmann kritisierte in diesem Zusammenhang, dass die Ordnungsämter bis heute keine Lesegeräte für die Chips haben, obwohl diese seit zehn Jahren vorgeschrieben sind.
Bürger sollen Hundegärten betreiben
Eine weitere Neuerung sind die geplanten Hundegärten. Eine Arbeitsgruppe der Stadtentwicklungsverwaltung sucht derzeit Grundstücke, die für den Wohnungsbau nicht geeignet sind. Diese könnten dann vom jeweiligen Bezirk als Hundegarten ausgewiesen werden. Betrieben werden sollen die Hundegärten dann von den Bürgern selbst.
Der Entwurf habe breite Zustimmung gefunden, sagte Heilmann. Er gehe jetzt in die Abstimmung und dann durchs Parlament. Heilmann nannte ihn einen "vernünftigen Kompromiss zwischen Freiheit und Ordnung". Das verfahren des Bello-Dialogs war bundesweit ohne Vorbild. "Wenn man eine Regelung einsieht, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass man sie auch beachtet", sagte Heilmann zur Begründung.
Hauptstadt ist in Sachen Hundekot geteilt
Halb amüsiert und halb befremdet zeigte er sich darüber, dass die Stadt Berlin in puncto Reinigung durchaus noch geteilt sei. Zum Beispiel reinige die BSR die Straßen und Plätze am Hauptbahnhof, lasse aber die kleinen Grünanlage aus, da das Sache der Bezirke sei. Mit der BSR sei deshalb jetzt abgemacht, dass diese im Lauf des kommenden Jahres einen Vorschlag macht, wie diese Teilung überwunden werden kann. Für das Hundegesetz rechnet Heilmann ebenfalls mit einem Inkrafttreten im Lauf des nächsten Jahres.