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Unterstützer der Initiative ·Deutsche Wohnen und Co. enteignen.
© Monika Skolimowska/dpa
Update

Erfolg für „Deutsche Wohnen & Co enteignen“: Berlin stimmt für Enteignung großer Immobilienkonzerne

Mehr als 56 Prozent: Eine klare Mehrheit der Berliner votiert für eine Vergesellschaftung von Firmen mit mehr als 3000 Wohnungen. Nun ist die Politik am Zug.

Die Berlinerinnen und Berliner haben beim Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer, profitorientierter Wohnungskonzerne gestimmt – und damit der Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ einen Erfolg beschert. Um 8.20 Uhr lagen die Ja-Stimmen für die Vergesellschaftung mit 56,4 Prozent uneinholbar vor den Nein-Stimmen mit 39 Prozent.

Bis auf einen Bezirk waren am Morgen alle Gebiete ausgezählt, wie die Landeswahlleitung bekanntgab. Die fehlenden Daten aus dem einen Gebiet werden nachgeliefert. In der Nacht und am frühen Morgen hatten sich die Zahlen aber nicht mehr groß verändert.

Der Berliner Senat oder besser die künftige Koalition ist nun laut Beschlusstext aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten.

Der Vorsprung war von Beginn an deutlich

Initiativen-Sprecher Rouzbeh Taheri hatte bereits um kurz nach 22 Uhr auf einer Veranstaltung von „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ die ersten Zahlen verkündet. Bereits nach einem Drittel der ausgezählten Stimmen lag die Zustimmung bei 57 Prozent - die Aktivist:innen sich lagen sich in den Armen und jubelten - so laut, dass Taheri kaum mehr zu hören war. „Wir liegen deutlich in Führung“, sagte er. 

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Taheri ging schon nach der vorläufigen Auszählung von einem klaren Erfolg des Volksentscheids aus. „Es ist ein eindeutiges Ergebnis und ein klares Votum der Bevölkerung für Enteignungen“, sagte Taheri dem Tagesspiegel. „Wir wollen die Spekulanten und Immobilienhaie aus dieser Stadt heraustreiben“, sagte Taheri und fügte hinzu: „Ich erwarte von der kommenden Koalition, wie auch immer diese dann aussehen wird, dass sie in ihrem Koalitionsvertrag einen klaren Fahrplan für die Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes aufschreibt und umgehend mit dessen Vorbereitung anfängt.“

In Umfragen hatte sich zuvor angedeutet, dass die Entscheidung knapp ausgehen könnte. Zuletzt hatte Civey vor der Wahl für die Initiative erfragt, dass die Hälfte der Berliner:innen für den Volksentscheid stimmen will.

Konkret geht es bei dem in Deutschland bisher einmaligen Vorhaben um Unternehmen mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin, soweit sie eine „Gewinnerzielungsabsicht“ verfolgen. Diese sollen vergesellschaftet, also gegen Entschädigung enteignet und in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführt werden. Betroffen wären rund 240.000 Wohnungen, etwa 15 Prozent des Berliner Bestands an Mietwohnungen.

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Votum ist rechtlich nicht bindend

Das Votum ist für die Politik rechtlich nicht bindend. Denn abgestimmt wurde nicht über einen konkreten Gesetzentwurf. Gleichwohl werden sich der neue Senat und das neugewählte Abgeordnetenhaus damit auseinandersetzen müssen.

Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ als Initiator des Volksentscheids glaubt, mit Hilfe einer Vergesellschaftung von Wohnungen den Anstieg der Mieten stoppen und langfristig bezahlbare Mieten sichern zu können. Ob der Berliner Senat nun ein solches Gesetz erarbeitet, ist offen und hängt von der politischen Zusammensetzung der neuen Landesregierung ab.

SPD, CDU, AfD und FDP sind gegen Enteignungen

SPD, CDU, AfD und FDP sind - wie die Wirtschaft - gegen Enteignungen. Die Linke ist ohne Wenn und Aber dafür, die Grünen halten einen solchen Schritt „als letztes Mittel“ für möglich. Parteiintern wiederum hatte sich Spitzenkandidatin Bettina Jarasch dafür kritisieren lassen müssen, dass sie auf die Frage, ob sie persönlich mit Ja stimmen würde, im Wahlkampf bejahrt hatte.

Die Entschädigungskosten würden sich laut Prognosen des Senats auf 29 bis 36 Milliarden Euro belaufen. Die Enteignungsinitiative rechnet hingegen mit 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro. Sie will die Immobilienunternehmen nicht mit Geld, sondern mit Schuldverschreibungen entschädigen, die dann über 40 Jahre aus den Mieteinnahmen getilgt werden. In jedem Fall dürfte ein solches Vorhaben von dem Bundesverfassungsgericht landen. Dort war Berlin zuletzt im April mit dem Mietendeckel gescheitert, also staatlich verordneten Obergrenzen für Mieten. (mit dpa)

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