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E-Tretroller der US-amerikanischen Firma Lime stehen vor dem Brandenburger Tor, während im Hintergrund ein Mann auf einem E-Bike des Anbieters Uber vorbeifährt. (Archivbild)
© Wolfgang Kumm/dpa

Abgeordnetenhaus beschließt Gesetz: Berlin reguliert Sharing-Angebote im Verkehr stärker

Beim gewerblichen Anbieten von Autos, Fahrrädern oder Tretrollern handelt es laut neuem Gesetz um eine gebührenpflichtige Sondernutzung von Straßen.

Angesichts einer großen Anzahl von Mietwagen, Mietfahrrädern und -tretrollern führt Berlin neue Vorgaben für die Anbieter ein. Hauptziel eines am Donnerstag vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzes ist eine stärkere Regulierung und Steuerung der Angebote. In dem Gesetz wird nämlich klargestellt, dass es sich beim gewerblichen Anbieten von Mietfahrzeug- und Sharing-Flotten um eine Sondernutzung von Straßen handelt. Voraussetzung ist demnach eine gebührenpflichtige behördliche Erlaubnis.

Die Verwaltung kann diese ablehnen oder erteilen - im letzteren Fall unter Umständen mit Auflagen etwa im Hinblick auf Abstell- oder Parkflächen. So sollen Wildwuchs und „Nutzungskonflikte“ verhindert werden, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. Denn gerade Tretroller und Fahrräder von Mietfirmen blockieren häufig zum Beispiel Gehwege. Außerdem können die Behörden besser steuern, dass Sharing-Angebote in der ganzen Stadt angeboten werden. Derzeit ist es so, dass die City voll davon ist und am Stadtrand keine verfügbar sind.

Sharing-Angebote im Verkehr hatten in Berlin bis zur Corona-Krise einen Boom erlebt und werden vom rot-rot-grünen Senat durchaus als Bestandteil einer ökologischen Verkehrswende angesehen. Die Anzahl der Sharing-Fahrzeuge auf Berlins Straßen schwankt je nach Jahreszeit und Betriebslage. 2020 gab es laut Senat 6000 Mietautos, rund 16 000 E-Tretroller und E-Scooter sowie 14 000 Leihfahrräder. Im Zuge von Corona ebbte der Boom etwas ab, nicht zuletzt, weil weniger Touristen in die Stadt kommen. (dpa)

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