Regeln für Airbnb & Co: Berlin lehnt Vermieterregister nach Hamburger Vorbild ab
Seit Montag müssen sich Hamburger, die ihre Wohnungen über Airbnb und ähnliche Dienste vermieten, zentral registrieren. Berlins Senat lehnt das Verfahren ab.
In Hamburg gilt seit diesen Montag eine Änderung des örtlichen Wohnraumschutzgesetzes, das helfen soll, den Mangel an bezahlbaren Wohnraum in der Hansestadt zu lindern. So gilt in der zweitgrößten deutschen Stadt nun unter anderem eine Registrierungspflicht für Wohnraum, den Eigentümer nicht klassischen Mietern zur Dauernutzung überlassen, sondern über einschlägige Plattformen kurzfristig vermieten. An Touristen zum Beispiel. Entsprechende Anbieter, allen voran Marktführer Airbnb, hatten sich lange gegen das politische Projekt gewehrt, sich aber nun damit arrangiert.
So teilte Airbnb jetzt in Hamburg mit, dass ab sofort nur noch Inserate auf Plattform des Unternehmens verfügbar seien, die eine Registrierungsnummer (die sogenannte “Wohnraumschutznummer”) anzeigen würden oder für die Gastgeber bestätigen, dass sie von dieser Pflicht ausgenommen seien.
Ausgenommen von der Pflicht eine Wohnraumschutznummer anzuzeigen, sind Gastgeber, die einer gesetzlichen Impressumspflicht unterliegen und dieser nachkommen, wie zum Beispiel gewerbliche Anbieter. Diese sind aufgefordert, das Impressum dementsprechend im Inserat anzugeben. "Airbnb hat sich dafür entschieden, diese Änderungen auf der Plattform vorzunehmen, um auch weiterhin kooperativ mit der Stadt Hamburg zusammenzuarbeiten", hieß es in einer Erklärung des US-Unternehmens, das sein Europageschäft von der irischen Hauptstadt Dublin aus führt.
Man habe in den letzten Wochen im Rahmen einer Informationskampagne intensiv über die neuen Regelungen informiert. Das Registrierungssystem der Stadt Hamburg sei digital, kostenfrei und unbürokratisch. „Dieses einfache und schlanke Online-Verfahren der Stadt Hamburg ermöglicht es Airbnb, unsere Gastgeberinnen und Gastgeber bei der Registrierung zu unterstützen. Wir hoffen, dass andere Online-Plattformen unserem Beispiel folgen werden”, schrieb Airbnbs Politikverantwortlicher Tim Klaws, der in Berlin sitzt, in einer Erklärung.
Man werde den konstruktiven Dialog mit der Stadt Hamburg fortsetzen, „um zu fairen und verhältnismäßigen Regeln beizutragen, die es den Hamburgerinnen und Hamburgern ermöglichen, ihr Zuhause zu vermieten, und gleichzeitig einen effektiven Wohnraumschutz gewährleisten", ergänzte er.
In Berlin waren ähnliche Verhandlungen gescheitert
In vielen Weltmetropolen wie Barcelona oder Paris stehen Plattformbetreiber wie Airbnb oder Wimdu unter zunehmenden Druck der Lokalpolitik. Die Stadt Paris verdonnerte Airbnb im Februar zur Zahlung einer Millionenstrafe , wogegen sich das Unternehmen vor Gericht aber in erster Instanz erfolgreich wehrte. Auch in Deutschlands größten Stadt Berlin ist das ein Thema. Anders als in Hansestadt gilt in der Hauptstadt keine zentrale Registrierungspflicht für Kurzzeitvermieter. Entsprechende Verhandlungen darüber waren im vergangenen Jahr gescheitert. „Während in Hamburg eine automatisierte Genehmigung erfolgt, wird in Berlin jeder Einzelfall geprüft“, erklärte Katrin Dietl, Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen am Montag.
„Ein automatisiertes Genehmigungsverfahren in dem Sinne, dass online ein Antrag gestellt und automatisiert eine Genehmigung erteilt wird, ist aus unserer Sicht nicht realisierbar“, fügte sie hinzu. Es bedürfe in jedem Einzelfall der Prüfung und Entscheidung, ob die zweckfremde Vermietung einer Wohnung als Ferienwohnung genehmigt werden könne.
„Das hat der Berliner Gesetzgeber aus guten Gründen so entschieden, darüber kann der Senat auch nicht mit Airbnb verhandeln“, meinte Dietl. „Eine Verlinkung in der Weise, dass ein potenzieller Airbnb-Inserent über einen Link auf der Webseite von Airbnb auf eine Webseite des jeweils zuständigen Wohnungsamtes gelangt, kann Airbnb schon jetzt einrichten. Hierfür muss keine Kooperationsvereinbarung geschlossen werden.“
Eine Kooperation mit Airbnb wäre für das Land Berlin von Interesse, wenn Airbnb bereit wäre, ausschließlich Anzeigen online zu stellen, die Registriernummer haben (nach entsprechender Vergabe durch das jeweils zuständige Wohnungsamt) und solche ohne eine solche zu löschen, sagte die Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung. „Eine Kooperation wäre ferner denkbar, wenn Airbnb bei begründeten Verdacht eines Wohnungsamtes, dass eine angebotene Ferienwohnungsnutzung zweckentfremdungsrechtlich illegal ist, über den Vermieter und das Mietobjekt Auskunft gibt. Beides wird von Airbnb derzeit abgelehnt“, erklärte Dietl.
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