FDP warnt Senatorin Lompscher: Berlin braucht einen Plan für den bald wertlosen Mietenspiegel
Ein Nebeneffekt des von Senat geplanten Mietendeckels: Der für die Berechnung von Miethöhen wichtige Mietenspiegel wird praktisch wertlos.
Berlin diskutiert derzeit hitzig über den vom rot-rot-grünen Senat installierten Mietendeckel. Was in der Debatte bisher kaum beleuchtet wurde: Mit dem Beschluss könnte auch ein Instrument deutlich an Qualität verlieren, von dem bisher Mieter wie Vermieter gleichermaßen profitiert haben. Der Mietenspiegel.
Im Mai 2019 hatte Senatorin Katrin Lompscher (Linke) den aktuellen Mietspiegel vorgestellt und ihn als „seit über 30 Jahren sehr wichtiges Instrument zum Erhalt des sozialen Mietenfriedens" gepriesen. Kurz darauf präsentierte sie die Eckpunkte zum Mietendeckel und stellte damit gleichzeitig den gerade noch gelobten Mietspiegel wieder in Frage.
Da bis dato aber nicht sicher ist, ob der vom Senat auf den Weg gebrachte Mietendeckel einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten wird –zahlreiche Klagen sind angekündigt – fordert jetzt die Berliner FDP die Stadtentwicklungssenatorin zur rechtzeitigen Fortschreibung des Mietspiegels auf.
Sollte in naher Zukunft der jüngst verabschiedete Mietendeckel verfassungsrechtlich gekippt werden, entstünde „ohne fortgeschriebenen Mietspiegel ein gefährliches Vakuum auf dem Berliner Wohnungsmarkt mitbrandgefährlichen Folgen“ für Mieter und Vermieter, warnt der Fraktionsvorsitzende der Berliner FDP, Sebastian Czaja.
Lompscher bestätigt: Arbeit der AG Mietspiegel ruht
In einem Brief an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen fordert er Lompscher deshalb auf, bis zur finalen Klärung der Rechtssicherheit des rot-rot-grünen Mietendeckels einen rechtssicheren Plan B– in Form eines qualifizierten Mietspiegels für 2021 – zu gewährleisten. Die Sprecherin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen bestätigte auf Anfrage des Tagesspiegels, „dass die Arbeit der AG Mietspiegel derzeit ruht“. Im Mietspiegel dürfe nur Wohnraum berücksichtigt werden, bei dem keine Deckelung der Miete mehr greift (§558, Abs. 2 BGB).
Am neuen Mietspiegel könne man deshalb erst arbeiten, wenn feststehe, dass das neue „Mieten-Gesetz“ inklusive Mietendeckel im Jahr 2025 ausläuft. „Falls ein Mietspiegel relativ schnell nach 2025 erstellt wird, würden dann auch nur Mieten aus einem kurzen Zeitraum – zwischen Auslauf des Gesetzes und Erhebung – einfließen.“