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Das Terminalgebäude des Hauptstadflughafens Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) in Schönefeld.
© dpa

Dauerbaustelle in Berlin: BER-Chefjurist: Flughafen verlor absichtlich gegen Ex-Chefmanager

Die Flughafengesellschaft wollte im Prozess gegen Ex-Chef Schwarz nicht unbedingt gewinnen – aus Furcht vor Schadenersatzzahlungen an Airlines. Das sagt ein Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss.

Die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) hat im Kündigungsprozess gegen den früheren Chefmanager Rainer Schwarz wegen der geplatzten BER-Eröffnung bewusst nicht alle Register gezogen. Das hat FBB-Chefjustitiar Gottfried Egger am Freitag als Zeuge vor dem Berliner BER-Untersuchungsausschuss im Abgeordnetenhaus ausgesagt.

Man habe das Verfahren „mit angezogener Handbremse“ geführt, sagte Egger aus. Dies sei mit Billigung des Aufsichtsrats geschehen, der 2013 über diese FBB-Prozesstaktik informiert worden sei. Vorsitzender des Gremiums war der damalige Brandenburger Ministerpräsident Matthias Platzeck, Vize Berlins damaliger Regierender Klaus Wowereit (beide SPD) . „Wir haben den Aufsichtsrat über das Risiko informiert“, sagte Egger.

Mehrere brisante Aussagen

Die außerordentliche Kündigung des früheren BER-Managers, der inzwischen Chef des Regionalflughafens Rostock ist, war im Oktober 2014 vom Landgericht Berlin kassiert worden, worauf Schwarz noch 1,14 Millionen Euro zugesprochen wurden. Die Opposition in Berlin reagierte empört. Der Vorsitzende des Untersuchungsausschuss, Martin Delius (Piraten) sagte, das sei „ein starkes Stück. Man hat bewusst gegen das Aufklärungsinteresse entschieden.“ Als „inakzeptabel“ bezeichnete Grünen-Obmann Andreas Otto den Vorgang.

Egger begründete das Vorgehen mit einem „Spagat“, nämlich mit der Sorge vor weitaus höheren Schadenersatzzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an Airlines wie Air Berlin, Lufthansa, die Deutsche Bahn und andere Betroffene der 2012 gescheiterten Eröffnung. „Je mehr Pflichtverletzungen man vorbringt, desto mehr fällt einem das bei Schadenersatzverfahren auf die Füße“, sagte Egger – etwa wenn man im Prozess gegen den Ex-Geschäftsführer mit weiter zurück liegenden Pflichtverletzungen argumentiert hätte.

„Unser Interesse war, dass man nicht zu weit zurückgeht, nicht bis 2009 oder 2010.“ Dann wäre nach Worten von Egger das Schadenersatzrisiko für den Flughafen ungleich höher gewesen. Und noch eine Aussage ist brisant: Danach hatten die Flughafenjuristen für den Schwarz-Prozess nicht einmal das von den BER-Eigentümern in Auftrag gegebene Gutachten einer externen Anwaltskanzlei zur Verfügung, die Haftungsansprüche gegen die frühere Geschäftsführung, aber auch den Aufsichtsrat untersucht hatte. Auch das habe die Position geschwächt. Das Gutachten sei allein eine Angelegenheit „der Gesellschafter und des Aufsichtsrats“ gewesen, sagte Egger. Wegen Verfahrensmängeln bei dieser Haftungsprüfung, auf deren Grundlage der damals von Wowereit und Platzeck geführte Aufsichtsrat entlastet wurde, empfiehlt Brandenburgs Rechnungshof inzwischen eine Wiederholung.

Mehrfache Erpressungssituationen

Schwarz muss sich inzwischen ohnehin keine Sorgen mehr machen. Alle Ansprüche gegen den früheren Flughafenchef sind abgegolten, mit einem vom Tagesspiegel publik gemachten Vergleich, dem zufolge die Haftpflichtversicherung des Managers 12 Millionen Euro an den Flughafen zahlt. Egger, dazu befragt, wollte dem Ausschuss dazu nichts sagen.

Ein Einblick, wie Firmen versuchen, den Flughafen auszunehmen, lieferte ein zweiter Zeuge. Es habe nach der geplatzte Eröffnung mehrfach „Erpressungssituationen“ und deutlich überhöhte Nachtragsforderungen gegeben, berichtete Carsten von Damm, Abteilungsleiter für Rechnungsprüfung. Die FBB habe tendenziell häufiger nachgegeben. Von Damm machte bislang unbekannte Details zu den Fällen Siemens und Imtech publik, die inzwischen bei den Staatsanwaltschaften liegen. So habe Imtech 2012 einen Nachtrag von 25 Millionen Euro beantragt und als Abschlag auch erhalten, der sich inzwischen zu 90 Prozent als unberechtigt herausgestellt habe. Ein Schaden sei dem Flughafen aber nicht entstanden. Siemens habe Planungs- und Bauarbeiten 2013/2014 ohne Gegenleistung abgerechnet.

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