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Freispruch für Ulrich O. Die Verhandlung fand im Amtsgericht Tiergarten statt.
© Britta Pedersen/dpa

Freispruch für linken Aktivisten: Behörden können weiteren Brandanschlag in Neukölln nicht aufklären

Wer hinter einer Serie rechter Attacken steckt, bleibt offen. Das gilt nun auch für einen möglichen Racheakt. Der Vorwurf gegen Ulrich O. bestätigte sich nicht.

Seit Jahren gelingt es den Sicherheitsbehörden nicht, die rechten Angriffe in Neukölln aufzuklären - jetzt kommt ein weiterer Rückschlag hinzu. Das Amtsgericht Tiergarten hat am Donnerstag einen Angeklagten freigesprochen, dem Polizei und Staatsanwaltschaft einen Brandanschlag auf den Wagen des Neonazis und Ex-AfD-Politikers Tilo P. vorgeworfen hatten.

Tilo P. gilt als einer der Drahtzieher der Serie rechtsextremer Attacken. Sicherheitskreise hatten den Angriff vom Januar 2019 auf das Fahrzeug von Tilo P. als „Retourkutsche“ der linksextremen Szene gewertet. Ob das so war, lässt sich nun aber auch nicht klären.

Die Beweisaufnahme habe den Tatvorwurf nicht bestätigt, sagte Richterin Jeanette Karthaus. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 41-jährigen Ulrich O. gemeinschaftliche Brandstiftung vorgeworfen, dann allerdings genauso wie die beiden Verteidigerinnen auf Freispruch plädiert.

Laut Anklage soll Ulrich O. mit zwei unbekannt gebliebenen Komplizen am späten Abend des 30. Januar 2019 in der Gropiusstadt den Wagen von Tilo P. angezündet haben. Nach der eintägigen Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten ist allerdings weiterhin nur gewiss, dass der Pkw durch ein Feuer schwer beschädigt wurde und dass eine Polizeistreife Ulrich O. kurz nach Ausbruch des Feuers in der Nähe des Tatorts vorläufig festnahm.

Fünf Polizisten mit Erinnerungslücken

Die fünf Polizeizeugen konnten sich im Prozess nur lückenhaft an den Abend des 30. Januar 2019 erinnern. Keiner war in der Lage, Ulrich O. als Brandstifter zu identifizieren. Klar ist nur, dass O. und zwei weitere Männer in der Gegend zwischen Fritz-Erler-Allee, Hopfenweg und Käthe-Dorsch-Ring auf Fahrrädern unterwegs waren. Warum, blieb offen.

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Ulrich O. äußerte sich zu den Vorwürfen nicht. Aus Sicht der Verteidigerinnen ist nicht nur ihr Mandant durch das lange Verfahren beschädigt, sondern auch der Ruf von Nichtregierungsorganisationen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren. Ulrich O. war bis 2016 freier Mitarbeiter der Amadeu Antonio Stiftung. Die AfD brachte die Stiftung nach dem Brandanschlag in Zusammenhang mit linker Gewalt und forderte den Entzug von Fördergeldern.

Zweites Verfahren: Widerstand gegen die Polizei

Die vorläufige Festnahme von O. verlief gewaltsam. Ein Beamter wollte den Mann greifen, der stürzte vom Rad und wehrte sich. Der Beamte und ein Kollege überwältigten O., dann wurde er in eine Gefangenensammelstelle gebracht. Der Widerstand gegen die Polizisten war auch Teil der Anklage. Das Amtsgericht trennte den Tatvorwurf jetzt jedoch ab. Ulrich O. muss sich nun am 5. November in einem zweiten Prozess verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft hält ihm Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung vor. Doch auch in diesem Causa ist eine Verurteilung fraglich.

Zwei Polizeizeugen berichteten am Donnerstag,  O. habe auf dem Bauch gelegen, mit einem Arm zu schlagen versucht und mit den Beinen „gestrampelt“. Allerdings wurde kein Beamter getroffen. Ulrich O. hatte beim Sturz vom Fahrrad eine Verletzung erlitten, wollte aber nicht, dass die Polizei einen Rettungswagen ruft.

Polizei warnte Neonazi vor möglichem Brandanschlag

Den Aussagen der Beamten war zu entnehmen, dass die Polizei Tilo P. kurz vor dem Brandanschlag vor einem  Angriff gewarnt hatte. Ein Jahr zuvor soll P. am Brandanschlag auf den Wagen eines Politikers der Linkspartei beteiligt gewesen sein. Die Polizei vermutete wegen des Tatverdachts, Linke würden zum Jahrestag eine Racheaktion unternehmen.

Die Antifa hält den Anschlag auf den Pkw von P. jedenfalls für richtig und will noch mehr. „Bis auf sein Auto, das letztes Jahr abgebrannt ist, blieb er bisher ungestraft und kann weiter agieren“, steht in einem Aufruf im Internet vom März.

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