Aus Protest gegen Avus-Sperrung: Autofahrer stellt Strafantrag gegen Senatoren nach Fahrrad-Demonstration
Ein Autofahrer hat den Regierenden und zwei Senatoren wegen Nötigung angezeigt, weil die Avus gesperrt war und er drei Stunden im Stau stand.
Am Freitagnachmittag war die Avus knapp zwei Stunden in beiden Richtungen gesperrt für eine Fahrraddemonstration. Ein Autofahrer hat nun "Strafantrag gegen den Senat von Berlin, namentlich den Regierenden Bürgermeister Michael Müller, den Innensenator Andreas Geisel und die Verkehrssenatorin Dr. Regine Günther" gestellt. Dies teilte Bernd Keichel-Enders dem Tagesspiegel mit.
Nach seinen Angaben stand er wegen der Demo am Freitag fast drei Stunden im Stau. Deshalb habe er sich "trotz geringer Erfolgsaussichten entschieden, die Justiz gegen die 'Strafaktion' der Verkehrssenatorin anzurufen."
Am Freitag war nach Angaben des Polizeipräsidiums eine Demo von "Students for Future" angemeldet unter dem Motto "Ohne Kerosin nach Berlin". Die Route führte vom S-Bahnhof Wannsee zum Pariser Platz, zwischen Spanischer Allee und Messedamm wurde die A115, die Avus genutzt. Nach Zählung der Polizei beteiligten sich 250 Radfahrer, also deutlich weniger als die zuvor vom Veranstalter angekündigten 1000. Nach Angaben von "Students for Future" war die Demo in Berlin die letzte Etappe einer zweiwöchigen Fahrt von Köln über Hannover und Magdeburg nach Berlin, auf der "nachhaltig und aktiv der Klimaprotest auf dem Rad" verbreitet werden sollte.
Bei dem im Brandenburger Umland wohnenden Autofahrer Keichel-Enders ist dieser Protest schlecht angekommen. Die Sperrung der Autobahn sei "unverhältnismäßig und einseitig gewesen, sie hat für zehntausende Autofahrer und Anwohner umleitungsbedingt erhebliche Belastungen durch Lärm und Abgase zur Folge gehabt", schrieb er dem Tagesspiegel, kurzum: "Eine Strafaktion gegen Autofahrer".
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Bei der Polizei hieß es, dass es keine Möglichkeit gegeben habe, die Demonstration zu verbieten. Das Versammlungsrecht sei umfassend. Jedes Jahr führe traditionell auch die Sternfahrt des ADFC auch über die Avus sowie die Stadtautobahn A100, dies allerdings am Sonntag und nicht am Freitagnachmittag, wenn deutlich mehr Autoverkehr sei. Wie bei der Sternfahrt war auch die Richtungsfahrbahn nach Potsdam gesperrt am Freitag, damit es die Radfahrer ruhiger und ohne Abgase haben.
Nach Angaben von Keichel-Enders sei an dem Tag auch eine Umleitungsstrecke in Brandenburg wegen Bauarbeiten gesperrt gewesen. Der Staatsanwaltschaft schrieb er: "Ich bitte Sie daher zu prüfen, inwieweit sich hier ein Anfangsverdacht nach §240 StGB (Nötigung), § 302 (Missbrauch der Amtsgewalt) und oder §23 (versuchte Körperverletzung) ergibt."