Verwirrung um Brief aus dem Bezirksamt: Ausschreibung für Luftfilter an Berliner Schulen ist nicht nötig
In der Pandemie sollen Berliner Klassenzimmer mit Luftreinigern ausgestattet werden. Damit das schneller geht, gibt es vereinfachte Vergabebedingungen.
Berlins Schulen sollen schon lange mit Luftfiltergeräten ausgestattet werden. Im November hieß es von der Senatsverwaltung für Bildung, die Beschaffung sei in vollem Gange. Dabei ist nicht daran gedacht, jedes Klassenzimmer der rund 800 Berliner Schulen mit einem Gerät auszustatten, sondern in erster Linie solche Räume, die schwierig zu lüften sind. Laut Bildungsverwaltung stehen dafür insgesamt 4,5 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung.
Tagesspiegel-Kolumnist Harald Martenstein hat am Sonntag in seiner Kolumne mit dem Titel „Bitte mal das Schulamt lüften“ Bezug auf einen Beitrag des rbb vom 13. Januar 2021 genommen. In dem Beitrag liest Vater Kaya Deniz, der eine Abfilteranlage in den Klassenraum seines Sohnes einbauen will, ein Schreiben des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg vor:
„Dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg stehen circa 237.000 Euro für mobile Luftreinigungsgeräte zur Verfügung. Wegen dieser Größenordnung ist eine europaweite Ausschreibung notwendig. Der Zeitraum bis zur Bereitstellung der Geräte für die Schulen ist abhängig von der Dauer des Vergabeverfahrens und den Lieferfristen.“
Martenstein schrieb in seiner Kolumne: „Aus der Behörde der Schulsenatorin wurde ein mahnender Brief an alle Schulleiterinnen und Schulleiter geschickt, mit dem Briefkopf der Staatssekretärin. Wegen der Höhe des Betrags, der für die Anschaffung von mobilen Luftreinigern insgesamt zur Verfügung steht (...), sei es Vorschrift, den Kauf jedes Luftreinigers europaweit auszuschreiben.“
Jedoch hat sich das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg geirrt: Die Anschaffung der Luftfilteranlagen bedarf keiner europaweiten Ausschreibung. Stattdessen heißt es in einem Brief von Staatssekretärin Beate Stoffers (SPD) an die zuständigen Bezirksstadträtinnen und -stadträte vom 11. Januar 2020: „Zum Zwecke einer schnellstmöglichen Bereitstellung der Luftfiltergeräte wird empfohlen, die Auftragsvergabe über ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb herbeizuführen.“
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Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg bestreitet seinerseits die Vorwürfe, falsche Informationen herausgegeben zu haben. Diese Aussage gehe zurück auf eine schriftliche Information des Schulamtes an Kaya Deniz.
Dem Vater sei ganz zu Anfang der Debatte, also vor einigen Monaten, mitgeteilt worden, dass es einer solchen Ausschreibung bedürfe. „Dieses Schreiben an ihn wurde zu einem Zeitpunkt verfasst, bevor die vereinfachten Vergabebedingungen den Bezirken schriftlich vom Senat übermittelt wurden“, heißt es in einem schriftlichen Statement vom Bezirksamt. Tsp/dpa
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