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Nach der Tempelhof-Entscheidung: Auf dem Tempelhofer Feld ist nicht alles verboten

Wie geht’s weiter nach der Tempelhof-Entscheidung? In unserer neuen Reihe mit Beiträgen zur Stadtentwicklung Berlins äußert sich Julius Dahms von der Bürgerinitiative "100 Prozent Tempelhof" - die auf dem Areal nicht alles verbieten will.

In allen Berliner Bezirken wurde am vergangenen Sonntag dem Gesetz zur Erhaltung des Tempelhofer Feldes mit klarer Mehrheit zugestimmt. Dies zeigt nicht nur, dass das Feld stadtweites Interesse genießt, sondern auch, dass die Berlinerinnen und Berliner politische Entscheidungen aktiv hinterfragen und die Argumente in der von der Bürgerinitiative angestoßenen Diskussion klug und selbstständig bewerten konnten. Der Erfolg dieses Volksentscheids, der vonseiten der Bürgerinitiative mit einem verschwindend geringen Etat gestemmt wurde, war nur möglich, weil er den Nerv der Stadt getroffen hat und ganz Berlin mitgemacht hat.

Wie geht es jetzt weiter auf dem Tempelhofer Feld, was ist erlaubt und was nicht?

Siegreichreich. Julius Dahms führte mit der Initiative „100 Prozent Tempelhofer Feld“ den Volksentscheid zum Erfolg. Er antwortet auf SPD- Chef Jan Stöß.
Siegreichreich. Julius Dahms führte mit der Initiative „100 Prozent Tempelhofer Feld“ den Volksentscheid zum Erfolg. Er antwortet auf SPD- Chef Jan Stöß.
© promo

Den Autoren des Gesetzes ging es nicht darum, eine simple Verbotsliste aufzustellen. Das Maß aller Dinge, die auf dem Feld passieren, soll sein, dessen Wert als Landschaft und Naturraum dauerhaft zu bewahren. Es gilt, den einzigartigen Charakter von Ruhe und Weite zu erhalten. So gesehen wird auch klar, warum eine Argumentation nach dem Motto „Wir wollen nur ein wenig am Rand herum bauen und in der Mitte einen großen Park anlegen“ keine Akzeptanz finden konnte. Im Rahmen der jetzt im Gesetz festgelegten Zielsetzung bleibt es in den meisten Fällen zunächst auch weiterhin dem Land Berlin als Eigentümer überlassen, Entscheidungen abzuwägen und Genehmigungen zu erteilen. Neben der vielfältigen, kreativen Nutzung, die dem Feld bisher zuteil wurde, bietet es jetzt mehr denn je die Möglichkeit zur Verwirklichung von vielen, ungeahnten Erholungsideen im Grünen, die ein weiteres Merkmal von Berlins weltweit einzigartigem Charme sind. Den kreativen Berlinern wird noch eine Menge dazu einfallen. Raum dafür ist vorhanden.

Von selbst versteht sich, dass die Bürgerinnen und Bürger dabei die wichtigsten Berater der zuständigen Stellen bei der Verwaltung des Feldes sind. Nachdem der Berliner Senat mit seinem Masterplan durchgefallen ist, liegt der Rückschluss nahe, die Bürger mehr und direkter in die Bestimmung über die Nutzung einzubeziehen. Eine Möglichkeit besteht in der Etablierung eines Nutzerbeirates. Die Bildung eines solchen Gremiums, das Bürger wirklich demokratisch mitbestimmen lässt, ist allerdings keine kleine Aufgabe. Im äußeren Wiesenring können nach dem Gesetz Sportanlagen mit Ballfangzäunen, Duschen und WCs gebaut werden, solange nicht durch Baukörper das Landschaftsbild gestört wird. Versiegelungen durch befestigte Flächen müssen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Ein paar Bäume und ein Sickerwasserbecken

Einzelne Bäume, Schattenspender und mobile Sitzgelegenheiten, Letztere übrigens auch im inneren Wiesenbereich, gehören ebenfalls definitiv zu den möglichen Maßnahmen. Auch die ökologisch sinnvolle Versickerung von Regenwasser ist genehmigungsfähig, sobald hierfür eine mit den Zielen des Gesetzes vereinbare Lösung erarbeitet wurde.

Den Charakter des Tempelhofer Feldes zu erhalten ist nicht nur schön, es ist überdies auch aus sozialen, ökologischen, kulturhistorischen, aber auch wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Das Tempelhofer Feld ist ein wertvoller Schatz, der uns allen gehört und um den uns andere Weltmetropolen beneiden. Bewahren wir ihn, gehen wir gut damit um und verhindern wir Raubbau daran. Das THF-Gesetz bildet das Instrument hierfür.

Den Beitrag des SPD-Landesvorsitzenden Jan Stöß, mit dem die Reihe begonnen hat, finden Sie hier.

Julius Dahms

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