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Die Unfallswracks in der Grunerstraße in Berlin-Mitte.
© imago/Olaf Selchow

Tödlicher Unfall in Berlin: Anwalt der Eltern von Fabien greift Ermittler an

Die Berliner Staatsanwaltschaft behauptet, zum Tod von Fabien ausreichend ermittelt zu haben. Der Anwalt der Eltern nennt das "ungeheuerlich".

Der Anwalt der Eltern der bei einem Verkehrsunfall mit einem Polizeiwagen getöteten Fabien Martini hat die Aussagen der Staatsanwaltschaft Berlin zu dem Ermittlungsverfahren zurückgewiesen. Matthias Hardt sprach von einer „ungeheuerlichen Stellungnahme“ der Staatsanwaltschaft zu einem Tagesspiegel-Bericht.

Darin war der Hergang der Ermittlungen nach dem Unfall vom 29. Januar 2018 rekonstruiert worden: Anhand der Recherchen und nach Aussagen des Anwalts sind Lücken in dem Verfahren offenbar geworden – vor allem im Fall des Polizisten Peter G. Erst im September 2018, mehr als sieben Monate nach dem Unfall, hatte die Behörde erfahren, dass G. bei der Fahrt betrunken gewesen sein könnte. Die Ergebnisse der Blutuntersuchung nach dem Unfall – 1,1 Promille – waren ein Jahr nach dem Unfall beschlagnahmt worden.

Schichtkollegen geraten ins Visier

Der Leitende Oberstaatsanwalt Jörg Raupach beharrte am Dienstag nach dem Tagesspiegel-Bericht darauf, die Behörde habe „alle notwendigen und zielführenden Ermittlungshandlungen entweder selbst durchgeführt oder aber beauftragt“. Anwalt Matthias Hardt wiederholte am Mittwoch seinen Vorwurf, dass nicht ausreichend ermittelt worden sei.

Innerhalb der Polizei führt der Fall nun zu weitreichenden internen Ermittlungen. Wie die „Morgenpost“ berichtet, sollen mehr als hundert Beamte vor allem aus der Polizeidirektion 3 befragt und vernommen werden. Es geht dabei um den Tag des Unfalls und die Lage am Unfallort in der Grunerstraße, auf der Peter G. mit Tempo 90 und Blaulicht in den Wagen von Fabien Martini gerast war.

Zugleich geraten seine Schichtkollegen ins Visier. Die Polizeipräsidentin hatte der Direktion nach Beschlagnahme der Blutprobe von G. am 1. Februar die Ermittlungen entzogen. Es steht der Verdacht im Raum, G. könnte gedeckt worden sein.

Anwalt Matthias Hardt sagte, das neue harte Vorgehen sei Ergebnis der lange ungenügenden Ermittlungen: „Das ist ein Schnellschuss.“ Die Familie wolle sich vorerst nicht äußern und abwarten, bis die Anklage gegen Peter G. vorliegt. „Jeder wird sich vor Gericht davon überzeugen lassen können, ob korrekt ermittelt wurde.“

Gegen G. wird wegen fahrlässiger Tötung und seit 1. Februar auch wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Trunkenheit ermittelt.

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