Uferstreit: Anrainer des Glienicker Sees droht Enteignung
Um den Uferweg am Glienicker See zwischen Potsdam und Berlin-Spandau gibt es Streit. Nun hatten 21 Anwohner bei der obersten Behörde einen wichtigen Termin. Nächstes Mal fällt die Entscheidung
Der Ort, an dem über das größte Enteignungsverfahren in Potsdam seit der Wende entschieden wird, ist denkbar unspektakulär: ein kleiner Raum im Brandenburger Innenministerium, mit grünem Linoleumboden und einem großen Tisch in der Mitte. Als Erste von insgesamt 21 Potsdamern musste dort am Dienstag Ariana De Ment Platz nehmen. Sie hat ein Haus am Groß Glienicker See, und weil sie sich gegen einen geplanten Uferweg wehrt, soll sie nun enteignet werden – zumindest teilweise.
Schon seit vier Jahren streitet sich die Stadt Potsdam mit den Anwohnern am westlichen Seeufer – das östliche gehört zu Berlin. Potsdam will dort einen öffentlich zugänglichen Uferweg bauen und darf dies theoretisch auch, denn seit 1999 gibt es einen gültigen Bebauungsplan und somit Baurecht. Doch als die Stadt den Weg 2009 in Angriff nehmen wollte, stellten sich einige Anrainer quer. Vier von ihnen gingen sogar so weit, den bereits bestehenden Weg auf ihren Grundstücken – einst Postenstrecke der DDR-Grenzer – mit Zäunen oder dichten Büschen zu sperren.
Es geht um den alten DDR-Postenweg am Glienicker See
Doch nicht alle Anwohner waren von Anfang an gegen einen Weg, einige wenige willigten sofort in die Pläne der Stadt ein, andere wiederum knüpften einen öffentlichen Uferweg über ihre Grundstücke an Bedingungen. Dazu zählte auch Ariana De Ment, wie ihr Anwalt, Johannes Dombrowski, sagt. Sie wollte im Gegenzug von der Stadt die Erlaubnis, ihr Grundstück rechts und links des Weges mit Hecken vor den Blicken neugierigerer Spaziergänger zu schützen. Und sie bestand darauf, dass der Weg so bleibt, wie er ist. Der Bebauungsplan sieht nämlich vor, nicht den alten DDR-Postenweg öffentlich zugänglich zu machen, sondern einen neuen, teilweise weiter oberhalb verlaufenden Weg zu bauen. Anfangs sah es noch so aus, als ob ein Kompromiss gefunden würde, doch dann verhärteten sich die Fronten, und beide Seiten stellten auf stur. Letztlich entschied sich Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) für das härteste Mittel: Enteignungen.
Ob das zulässig ist und wie hoch die Entschädigungen sein müssen, entscheidet das Brandenburger Innenministerium – dort ist die Enteignungsbehörde angesiedelt. Als Erstes wurde nun der Fall von Ariana De Ment verhandelt, sie soll der Stadt nun zwangsweise Wegerecht einräumen. Fast drei Stunden saßen sie, ihr Anwalt und Vertreter der Stadt mit der zuständigen Beamtin zusammen, doch eine endgültige Entscheidung soll erst bei einem zweiten Termin fallen.
Ariana De Ment, eine zierliche Frau, die ihrer Homepage zufolge Coaching für Frauen anbietet, wohnt seit rund 20 Jahren in dem Haus am See. Seit den 1930er Jahren sei es in Familienbesitz, sagt ihr Anwalt, und es sei nicht das erste Mal, dass die Familie enteignet werde: Zu DDR-Zeiten wurde das Haus zwangsversteigert, erst nach der Wende bekam Ariana De Ment es zurück.
Katharina Wiechers