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Durchsucht. Alle Fraktionen sind sich einig: Michael Braun geschah Unrecht.
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Parlament: Alle Fraktionen einig: Durchsuchung bei Braun war inakzeptabel

Die Durchsuchung der Kanzlei des Abgeordneten Michael Braun ohne Aufhebung seiner Immunität war ein Unding, sind sich alle Fraktionen einig. Jetzt befasste sich der Rechtsausschuss mit der Sache und ihren Folgen.

Die Durchsuchung beim Abgeordneten Michael Braun (CDU) ohne vorherige Aufhebung seiner Immunität war ein Unding – darüber waren sich am Mittwoch alle Fraktionen im Rechtsausschuss des Parlaments einig. Welche Folgen ihr Versagen für die einzelnen Staatsanwälte haben wird, blieb aber offen. Der Generalstaatsanwalt ist angewiesen zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten vorliegen. Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) senkte die Erwartungen hinsichtlich baldiger Konsequenzen: Das könne dauern.

Der Ausschuss hatte eigens die Tagesordnung geändert, um die Sache Braun aufzuarbeiten, und Heilmann war gekommen, statt zur Justizministerkonferenz nach Rügen zu fahren.

„Ich bin erschüttert über diesen Übergriff der Staatsanwaltschaft auf uns als Verfassungsorgan“, sagte der Grünen- Rechtspolitiker Dirk Behrendt zu Beginn der Sitzung. Es gehe hier nicht um einen einzelnen Abgeordneten gleich welcher Fraktion: „Die Immunität schützt die Arbeitsweise des Parlaments.“

So ähnlich äußerten sich auch Andreas Gram (CDU), Klaus Lederer (Linke), Simon Weiß (Piraten) und Parlamentspräsident Ralf Wieland (SPD). Als Heilmann das Wort hatte, stimmte auch er ausdrücklich zu. „Ich hoffe, dass dies ein einmaliger Vorgang in der Geschichte der Staatsanwaltschaft bleibt“, sagte Heilmann. Er hatte den Abgeordneten eine 19-seitige Darstellung des Sachverhalts mitgebracht. Daraus geht unter anderem hervor, dass das Amtsgericht Tiergarten den Durchsuchungsbeschluss am 23. Mai erließ und dieser dann drei Wochen später vollstreckt werden sollte. Die Durchsuchung war am 13. Juni – es war also genug Zeit, damit zumindest einer der insgesamt fünf beteiligten Staatsanwälte die Notwendigkeit einer Aufhebung der Immunität hätte erkennen können. Dies geschah aber nicht.

Der Fall wurde auch nicht in der eigentlich zuständigen Spezialabteilung 276 („Immunitätsabteilung“), sondern in der Wirtschaftsabteilung 243 geführt. Parlamentspräsident Wieland war am 5. Mai nur darüber unterrichtet worden, dass gegen Braun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden soll.

Heilmann kündigte Lösungen an, mit denen derartige Pannen künftig vermieden werden sollen – etwa technische Warnfunktionen im Computer und eine spezielle Handreichung für Immunitätssachen.

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