Parteiausschluss: AfD will Pankower Fraktions-Chef Wirtensohn loswerden
In der AfD-Pankow tobt ein Krieg, auch Mitglieder der Abgeordnetenhausfraktion sind beteiligt. Die Protagonisten unterstellen sich gegenseitig Volksverhetzung.
Der Landesvorstand der Berliner AfD hat ein Parteiausschlussverfahren gegen Stephan Wirtensohn, Vorsitzender der AfD-Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung von Pankow, eingeleitet. Das bestätigte Parteisprecher Ronald Gläser auf Nachfrage des Tagesspiegel.
Offiziell wurde das Verfahren gegen den in Ungnade gefallenen Wirtensohn wegen "parteischädigendem Verhalten" eingeleitet. Tatsächlich dürfte aber mehr dahinter stecken.
Michael Adam, Vorsitzender der AfD-Pankow und Europawahl-Kandidat der Berliner AfD, erklärte im Gespräch mit dem Tagesspiegel, Anlass für das Verfahren sei der Verdacht auf Verstoß gegen den Paragrafen 130 des Strafgesetzbuches. Dieser regelt den Straftatbestand der Volksverhetzung.
Angeblich, so Adam, habe Wirtensohn über den Kurznachrichtendienst "Whatsapp" mutmaßlich volksverhetzende Inhalte verschickt. "Menschenverachtende Äußerungen gegenüber anderen Menschen aus der BVV" stünden im Raum. Deshalb wurde am Dienstag das Ausschlussverfahren beantragt, das im Eilverfahren durchgeführt werden soll und von Wirtensohn auf Anfrage als "Schmutzkampagne" bezeichnet wurde.
Foto mit einem Maschinengewehr
Wirtensohn war zuletzt wegen einer Auseinandersetzung mit Andreas Geithe, Bürgerdeputierter der AfD im BVV-Ausschuss für Soziales, in die Schlagzeilen geraten.
Im Zuge dessen wurde bekannt, dass Wirtensohn seinem Kontrahenten ein Foto von sich mit einem Maschinengewehr geschickt hatte. Das Bild versah er mit der Unterschrift "Antifaneutralisierer", angeblich um dessen Gesinnung zu "testen". Das Lokalportal "Prenzlberger Stimme" hatte zuerst über den Fall berichtet.
Auf Antrag Wirtensohns soll Geithe von seinem Amt abberufen werden, eine Sondersitzung der BVV wird am Mittwoch darüber entscheiden. Wirtensohn wirft Geithe vor, in der Vergangenheit Mitglied in rechtsextremen Organisationen wie der verbotenen "Nationalistischen Front" gewesen zu sein, was dieser bestreitet.
Auch die Urheberschaft eines Tweets mit dem Wortlaut "wir sollten eine SA gründen und aufräumen", der auf einem Twitter-Profil mit dem Namen Geithes veröffentlicht worden war, streitet er ab. Offenbar rächte Geithe sich nun mit der Veröffentlichung möglicherweise strafbarer Beiträge von Wirtensohn. Auch die Staatsanwaltschaft soll von ihm eingeschaltet worden sein.
Adam, der den Streit seit langer Zeit beobachtet, erklärte am Mittwoch, ihm gegenüber habe Geithe eingeräumt, Mitglied der rechtsextremen Partei "Die Republikaner" gewesen zu sein. Seine Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene bestreitet er allerdings.
"Es gilt die Unschuldsvermutung", so der Jurist Adam. Er erklärte darüber hinaus, gegen Wirtensohn sei bereits Anfang des Jahres ein Ausschlussverfahren des Bezirksverbandes eingeleitet worden. Auch dabei ging es um "parteischädigendes Verhalten". Das Verfahren ruht derzeit.
Wirtensohn wirft Adam Befangenheit vor
Wirtensohn wiederum wirft Adam genau wie die Abgeordnetenhausmitgliedern Ronald Gläser, Herbert Mohr, Christian Buchholz und Hanno Bachmann vor, in der Sache befangen zu sein. Tatsächlich sind die vier Abgeordneten Mieter Geithes und betreiben ihre Wahlkeisbüros in einem Gebäude, das Geithe offenbar gehört. Auch dessen Fliesenleger-Firma war bis vor Kurzem im selben Gebäude gemeldet.
Außerdem bestätigte Adam, dass auch der Pankower Bezirksverband der AfD zu den Mietern Geithes gehört. Er wiedersprach der Darstellung Wirtensohns, diesem dafür monatlich 1500 Euro Miete zu zahlen. Die monatliche Gebühr liege bei 300 Euro, erklärte Adam. Dafür dürfe die AfD "ein bestimmtes Kontingent" an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten eines ehemaligen Restaurants nutzen. Zuletzt tagte dort unter anderem der Berliner Landesverband der AfD-Jugend "Junge Alternative".