Regierender Bürgermeister: AfD-Klage vor Gericht: Senat verteidigt Müller-Tweet
Ist das Werben für die AfD-Gegner ein Anschlag auf die im Grundgesetz geschützte Parteifreiheit? Die Frage landete jetzt vor Gericht
Vor dem Berliner Landesverfassungsgericht hat die Senatskanzlei einen umstrittenen Tweet des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller gegen eine Klage der AfD verteidigt. „Es gibt keine faktische Beeinträchtigung“, sagte der Prozessvertreter des Senats Christoph Möllers bei der Verhandlung am Mittwoch. Die Richter müssen über ein Organstreitverfahren der Berliner AfD gegen Müller entscheiden.
Der Bundesverband der Partei hatte im Mai unter dem Motto „Zukunft Deutschland“ demonstriert. Beeindruckt von der Mobilisierung der Gegendemos verschickte der Regierende einen Tweet: „Zehntausende in Berlin heute auf der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze.“
Ist das Werben für die AfD-Gegner ein Anschlag auf die im Grundgesetz geschützte Parteifreiheit? Die AfD jedenfalls sieht ihre Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt. Aus diesem Recht folge, dass Inhaber eines Regierungsamtes bei Äußerungen in amtlicher Funktion zur Neutralität verpflichtet seien.
Herr Habeck hat Recht. Twitter, Facebook und Co. sind für einige Personen Gift. Zumindest, wenn diese das Konto selber (ohne Aufsicht) bedienen. Herr Müller gehört mit Sicherheit dazu.
schreibt NutzerIn Kommentator2018
Sie dürften nicht einseitig zulasten einzelner politischer Parteien Stellung nehmen. Ihnen sei insbesondere verwehrt, aus Anlass einer politischen Kundgebung negative Werturteile über die veranstaltende Partei abzugeben. „Das ist eine Diffamierung“, sagte AfD-Prozessvertreter Marc Vallendar am Mittwoch. Indirekt würde der Partei damit vorgeworfen, sie betreibe Rassismus.
Der Regierende meint dagegen, es fehle an einem Bezug zur AfD. Die Gegendemos positiv zu bewerten, bedeute nicht, die AfD und ihre Demo herunterzuputzen. Zumal die Gegendemonstranten eher allgemeine politische Anliegen artikuliert hätten, auf die Müller sich mit seinem Tweet bezogen haben will.
Die AfD-Klage zielt auf eine empfindliche Flanke. Dass Politiker ihr Amt, so sie denn eines haben, zuweilen von Kundgaben politischer Positionen trennen sollten, ist für manche eine neuere Erkenntnis. Für die Ex-Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) zum Beispiel, die sich ebenfalls nach einer AfD-Klage vom Bundesverfassungsgericht erklären lassen musste, dass sie nicht einfach per Pressemitteilung auf der Ministeriums-Webseite gegen eine AfD-Demo Front machen durfte. Seitdem ist zumindest klar, dass der Rückgriff auf amtliche Kommunikationsmittel heikel ist, wenn es gegen den politischen Gegner geht.
Eigentlich spricht daraus doch eine deutliche Selbsterkenntnis der AfD, wenn sie sich mit den Begriffen Hetze und Rassismus angesprochen fühlt.
schreibt NutzerIn dunkelreaktion
Auch eine im Düsseldorfer Rathaus ersonnene Aktion, einer AfD-Demo die Stadtbeleuchtung auszuknipsen, war rechtswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht 2017 festgestellt hat. Eine Vorentscheidung für den Müller-Fall liegt darin jedoch noch nicht. Die Leipziger Verwaltungsrichter hatten Amtsinhabern sogar erhebliche Freiräume zugestanden, sofern sie in der Auseinandersetzung sachlich blieben.
Das Gericht ließ erkennen, dass es sich an der Rechtsprechung zum Fall Wanka orientieren werde, allerdings betonte Verfassungsrichter Jürgen Kipp, der für das Verfahren der zuständige Berichterstatter ist, dass hier ein „anderer Fall“ vorliege. Beanstande man das Twitter-Verhalten Müllers, bestehe die Gefahr, dass sich Amtsträger einer Regierung politisch nicht mehr äußern dürften oder dafür nur noch auf Medien ihrer Parteien zurückgreifen dürften.
Dennoch sei klar, dass Amtsträger „äußerste Vorsicht“ walten lassen müssten, wenn sie sich über Regierungskanäle politisch zu Wort meldeten. Ein Urteil ist für 20. Februar angekündigt.
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