Falschparker: Abschleppfirma darf Auto als Pfand behalten
Vor den meisten Supermärkten dürfen nur Kundenautos mit Parkscheibe stehen - aber kaum jemand achtet darauf. Eine Berliner Autofahrerin scheiterte jetzt mit ihrem Widerstand vor dem Bundesgerichtshof.
Schon mancher Autofahrer hat fürs Parken vor dem Supermarkt mehr bezahlt als für den Großeinkauf – weil er beispielsweise länger als die meist erlaubten 60 oder 90 Minuten geparkt hat. Jetzt kam es für eine Berliner Autofahrerin noch dicker: Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer Privatfirma Recht, die für einen Supermarktbetreiber Falschparker abschleppen lässt und der Fahrerin den Standort ihres verschwundenen Autos erst nach Bezahlung der Rechnung von 220 Euro verraten wollte. Die Frau weigerte sich und startete stattdessen einen Gegenangriff: Sie forderte von der Abschleppfirma 3758 Euro „Nutzungsentschädigung“ für ihre zwangsweise autofreie Zeit. In seinem am Montag veröffentlichten Urteil bestätigt der BGH die vorausgegangene Entscheidung des Kammergerichts, das keinen Grund für eine Entschädigung sah. Schließlich sei die Abschleppfirma mit der Herausgabe des Autos „nicht in Verzug“ gewesen, sondern habe es als Druckmittel einbehalten, um an sein Geld zu kommen. Zu Recht, entschied nun auch der BGH. Der Fall zeigt exemplarisch, wie riskant es geworden ist, leichtfertig vor Supermärkten zu parken. In den vergangenen Jahren haben sich mehrere Unternehmen darauf spezialisiert, Falschparker von Privatparkplätzen abzuschleppen, für die Polizei und Ordnungsämter nicht zuständig sind. Das befand der BGH schon 2009 für rechtens: „Wer sein Fahrzeug unbefugt auf einem Privatgrundstück abstellt, begeht verbotene Eigenmacht, derer sich der unmittelbare Grundstücksbesitzer erwehren darf, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt“, hieß es damals. Ob noch andere Parkplätze frei sind, spielt dabei keine Rolle. Im aktuellen Fall nennt der BGH weder den Namen des Ladens noch der Abschleppfirma. Allerdings bekannte sich beispielsweise „Kaiser’s“ schon vor Jahren zur Zusammenarbeit mit der Firma „Parkräume“. Die grast systematisch die Parkplätze ab und registriert, wer dort auch Stunden später noch steht. Allerdings haben Falschparker diese Firma reihenweise auf Rückzahlung überhöhter Gebühren verklagt – mit Erfolg. Denn während die Firma laut ihrer Gebührentabelle bis zu 370 Euro verlangt, akzeptierten Gerichte meist nur Abschleppkosten von reichlich 100 Euro.
Die abgeschleppten Autos werden entweder auf öffentliche Parkplätze in der Nähe oder auf einen Sammelplatz der Abschleppfirmen gebracht. Die Supermarktketten müssen dank der privaten Parkplatzwächter weder selbst mit ihren Kunden vor Gericht streiten noch Geld dafür bezahlen – denn das treiben die Firmen von den Falschparkern ein. Die Berliner Firma „Park & Control“ verfolgt die gleichen Ziele mit anderen Mitteln. Ihre Mitarbeiter klemmen Autos ohne Parkscheibe eine Rechnung über 30 Euro „Vertragsstrafe“ unter den Scheibenwischer. Wer nicht entsprechend der Markierung parkt, bekommt zehn Euro extra aufgebrummt. Im Internet beklagt sich der Nutzer eines Rewe- und Penny-Marktes in Lichtenberg, dass „der Parkplatzheini“ ihm binnen fünf Minuten ohne Parkscheibe ein solches Knöllchen an die Scheibe geheftet habe, obwohl auf dem Parkplatz drei Stunden erlaubt seien. Aber eben nur mit Parkscheibe.
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