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Auch das Schloss Cecilienhof in Potsdam gehört zu den streitigen Immobilien. 
© Odd ANDERSEN / AFP

Kein Deal mit dem Adel: Abgeordnetenhaus will nicht mit Hohenzollern über Entschädigungen verhandeln

Die Koalitionsparteien lehnen weitere Hinterzimmergespräche über eine Rückforderung von Immobilien und Kunstschätzen ab. Es soll einen Parlamentsbeschluss geben. Das setzt Brandenburg unter Druck.

Das Abgeordnetenhaus wird sich gegen Entschädigungs- und Rückgabeforderungen des von Georg Friedrich Prinz von Preußen geführten Hauses Hohenzollern positionieren. Die Koalitions-Fraktionen von SPD, Linken und Grünen haben am Donnerstag offiziell einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingebracht, mit dem der Senat auf eine klare Linie im Vermögenskonflikt mit den Nachfahren der Preußenkönige und des letzten deutschen Kaiser verpflichtet werden soll. 

Dabei geht es auch um tausende Kunstschätze in Museen. Die Hohenzollern hatten zuletzt sogar mit einem Abzug von Leihgaben gedroht, um neue Vergleichsverhandlungen durchzusetzen „Sollte das Abgeordnetenhaus dieser Entschließung mehrheitlich zustimmen, dürfte die Strategie der Hohenzollern endgültig gescheitert sein“, sagte der Abgeordnete Daniel Wesener (Grüne) dem Tagesspiegel. 

„Das Land Berlin schließt damit eine Fortsetzung der Hinterzimmer-Gespräche über Ausgleichsleistung definitiv aus – Leistungen, die den Nachfahren der Familie aufgrund ihrer Verstrickungen in den Nationalsozialismus auch gar nicht zustehen.“ Das politische Signal sei auch, dass demokratische gewählte Landesregierungen und Parlamente „weder bei der Deutung der Deutschen Geschichte noch in der Frage der Wissenschaftsfreiheit erpressbar“ seien. Es sei zu hoffen, dass in Brandenburg „die Verantwortlichen der Landesregierung und der Landtag sowie der Bund alsbald genauso klar Position beziehen.“

Der Antrag mit dem Titel „Keine Entlassung des Hauses Hohenzollern aus seiner historischen Verantwortung – öffentliches Kulturerbe sichern!“ wird auf der Tagesordnung des Plenums am 25. März stehen. Auch die SPD trägt den Antrag voll mit. In Brandenburg ist der Hohenzollernkurs des Bündnisses von SPD, CDU und Grünen hingegen unklar. Zuletzt hatten die SPD-Ministerinnen Katrin Lange (Finanzen) und Manja Schüle (Kultur) konträre Positionen vertreten. 

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Während sich Lange für eine gütliche Einigung aussprach, schloss Schüle Verhandlungen wegen der Hohenzollernklagen gegen Historiker und Medien aus. In Kürze muss der Brandenburger Landtag über die mit 20.500 Unterschriften erfolgreichen Linke-Volksinitiative „Keine Geschenke den Hohenzollern“ befinden. Nun legt Berlins Parlament vor.

Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen bei einem Neujahrsempfang Anfang 2020.
Georg Friedrich Ferdinand Prinz von Preußen bei einem Neujahrsempfang Anfang 2020.
© Ottmar Winter

Wie berichtet, pochen die Hohenzollern für in der sowjetischen Besatzungszone enteignete Immobilien auf eine Millionenentschädigung. Die ist nur dann ausgeschlossen, wenn die damaligen Besitzer dem NS-Regime erheblich Vorschub leisteten. 

Behörden hatten eine Entschädigung abgelehnt

Die Behörden hatten, gestützt auf Gutachten zur Rolle der Hohenzollern in der NS-Zeit, eine Entschädigung abgelehnt. Die Hohenzollern klagen dagegen. Doch die Entschädigungsfrage war auch Bestandteil der seit 2014 laufenden Vergleichsverhandlungen mit Berlin, Brandenburg und dem Bund um tausende Kunstschätze in Museen.

„Es ist nun endlich Zeit, den Ausgleichsanspruch und damit auch die Frage der Vorschubleistung juristisch zu klären“, heißt es im Antrag der Berliner Koalitionsparteien. Der Senat wird aufgefordert, „das öffentliche Interesse und Eigentum an diesem strittigen Kulturerbe zu verteidigen und darauf hinzuwirken, dass das von der Erbengemeinschaft selbst angestrengte Gerichtsverfahren zügig zu Ende geführt wird.“ 

Außerdem soll der Senat „die Ablehnung und Nicht-Verhandelbarkeit“ jeglicher Forderungen erklären, die etwa auf „eine institutionelle Mitsprache der Familie von Preußen in öffentlichen Kultureinrichtungen in ihrer Funktion als Leihgeberin abzielen.“ Weiterhin dringen die Parteien, „auf umfassende Transparenz über den Gegenstand und Verlauf der bisherigen Vergleichsgespräche.“ 

Dies beinhalte auch „die Offenlegung sämtlicher Forderungen der Familie von Preußen betreffend Kulturgut, das sich in Berliner Museen, Depots und anderen Orten befindet.“ Die Geheimverhandlungen waren 2019 abgebrochen worden, nachdem Tagesspiegel und Spiegel die Forderungen enthüllt hatten.

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