Beschluss über Verwaltungsgebühr: 30 Euro für einen Austritt aus der Kirche
Wer in Berlin aus der Kirche austreten will, muss künftig eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro zahlen. Das beschloss der Senat am Dienstag. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetzentwurf aber noch zustimmen.
Wer in Berlin aus der Kirche austreten will, muss künftig eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro zahlen. Das beschloss der Senat am Dienstag. Das Abgeordnetenhaus muss dem Gesetzentwurf aber noch zustimmen. Zuständig für die Bearbeitung von Austrittserklärungen sind die Berliner Amtsgerichte.
Der Senat begründet die neue Gebühr damit, dass den Gerichten für die Niederschrift der mündlichen Erklärung, die Ausstellung der Austrittsbescheinigung und die Benachrichtigung der kirchlichen Stellen Kosten entstehen. Es müssten nicht nur die jeweils zuständige Religionsgemeinschaft, sondern auch Standesämter und Finanzbehörden informiert werden.
Über die Höhe der Gebühr, nämlich 30 Euro, habe bereits das Bundesverfassungsgericht im Juli 2008 entschieden. In fast allen Bundesländern, mit Ausnahme von Berlin, Brandenburg und Bremen, gibt es schon eine vergleichbare Regelung.
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